Als ein weiteres Gebiet nannte uns Herr Bräuer das Medizinrecht. Durch seine langjährige Tätigkeit für mehrere Krankenhausträger, u.a. als Justitiar einer Klinikgruppe, verfügt er über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Versorgungsverträge, Vertragsgestaltung für Chefärzte, Kooperationsverträge Akut/Reha/ambulant, Rehabilitationsrecht, Arbeitsrecht im Krankenhaus, Haftungsrecht, Umstrukturierung gemeinnütziger Träger sowie damit verbundenen Fragen des Immobilienrechts. Rechtsanwalt Peter Bräuer ist Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit.