Als Spezialgebiet ist das Arztrecht zu nennen. Auf diesem Gebiet ist Rechtsanwalt Bester in herausragender Weise seit 1988 tätig. Wenn es zu Störungen im Verhältnis Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Der Anwalt vertritt fast ausnahmslos Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken etc. Ziel ist die Durchsetzung von Schmerzensgeld-, Schadensersatz- bzw. Rentenansprüchen. Da in diesem Rechtsgebiet häufig medizinische Detailfragen zur Klärung anstehen, arbeitet Herr Bester mit verschiedenen Universitätsprofessoren zusammen, die auf das jeweilige medizinische Gebiet spezialisiert sind und als sachverständige Berater fungieren können.