Rechtsanwältin Maren Beckmann-Weege, 1968 in Wunstorf geboren, hat seit 1997 ihre Zulassung. Nach dem Studium an der Georg-August-Universität Göttingen absolvierte sie Ihr Referendariat in Oldenburg. Danach arbeitete sie zunächst in zwei unterschiedlichen Kanzleien als freie Mitarbeiterin, um Berufserfahrung zu sammeln. 1998 machte sie sich dann selbständig.
Frau Beckmann-Weege bearbeitet in erster Linie das Zivilrecht. Hierzu gehört unter anderem das Familienrecht. Kernpunkt hierbei ist das Scheidungsrecht und die hieraus resultierenden, oft weit reichenden Folgen. Sie informiert ihre Mandanten umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung sowie zu den Unterhaltsansprüchen. Rechtsanwältin Beckmann-Weege weiß, dass es gerade auf diesem Gebiet sehr wichtig ist, den Mandanten gut zuzuhören und eine Vertrauensbasis zu schaffen.
Im Mietrecht sind Kündigungen, nicht erfolgte Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen und Eigentumsanlagen ihre Hauptaufgaben. Dazu kommen Räumungsklagen, Mietverträge, Mietminderungen sowie Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf sowie Kündigungsfristen. Grundsätzlich vertritt Rechtsanwältin Beckmann-Weege sowohl Mieter als auch Vermieter.
Die Schwerpunkte im Verkehrsrecht beziehen sich auf Unfallfolgen, Personenschäden, Bußgeld, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verfahrensabwicklungen. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder Schmerzensgeld ist ein von ihr sehr häufig bearbeitetes Thema.
Auch Mandanten, die eine Beratung in anderen Bereichen des Zivilrechts (Kaufrecht, Vertragsrecht u.a.) benötigen, suchen regelmäßig ihre Kanzlei auf.
Um juristisch immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, informiert sich Rechtsanwältin Beckmann-Weege regelmäßig in den aktuellen juristischen Fachzeitschriften. Sie ist Mitglied im Rechtsanwaltsverein Neustadt, im Rechtsanwalt- und Notarverein Hannover sowie im Deutschen Anwaltverein.
Das Hauptanliegen von Rechtsanwältin Beckmann-Weege liegt grundsätzlich in der Durchsetzung der Mandanteninteressen. Hierbei berät sie ihre Mandanten durchweg so, dass die Angelegenheit möglichst geld- und nervenschonend bearbeitet wird. Daher rät sie Mandanten, bei denen ein juristisches Vorgehen aussichtslos ist, auch von weiteren Maßnahmen ab. Durch diese faire Vorgehensweise kommen Mandanten über Jahre hinweg gerne wieder zu ihr und empfehlen sie natürlich auch weiter.