Rechtsanwalt Alexander Becker gründete seine Kanzlei im Februar 1997. Sie finden die Büroräume der Rechtsanwaltskanzlei in der Bahnhofstraße in Merzig. Direkt gegenüber der Kanzlei befindet sich ddie Rechtsanwalts und Notarkanzlei Dr. Jung sowie im weiteren Verlauf das Landratsamt Merzig-Wadern. Etwa einhundertfünfzig Meter von der Kanzlei entfernt liegt der Hauptbahnhof Merzig. Nur etwa fünfhundert Meter entfernt ist der Bahnhof „Stadtmitte" gelegen, den Sie mit der Regionalbahn und Nahverkehrszügen erreichen können. Mandanten mit Pkw können die öffentlichen Parkplätze im Umfeld nutzen. Die Kanzlei besitzt hinter dem Haus auch eigene Plätze für Besucher und Mandanten.
Rechtsanwalt Alexander Becker ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das Sekretariat der Kanzlei vereinbart montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr gerne Beratungstermine.
Zum Arbeitsrecht gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit. Alexander Becker berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte oder Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Als Spezialist für Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Becker über besondere Kenntnisse und Erfahrung insbesondere auf den Gebieten Schadenersatz und Schmerzengeld nach Verkehrsunfall (Unfallregulierung), Leasingrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht (Bußgeldverfahren) und Fahrverbot, Führerscheinrecht (Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis) oder Fahrzeugkaufvertrag (Neuwagen oder Gebrauchtwagen).
Rechtsanwalt Alexander Becker berät und vertritt Sie bei allen Problemen aus dem Familienrecht. Ob es um die Trennung von Eheleuten, die Vorbereitung einer Ehescheidung oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geht, vertrauen Sie auf die Erfahrung des Juristen. Lassen Sie sich von ihm auch wegen der Ehescheidung und Folgesachen (Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) beraten.
Alexander Becker berät Sie bei der Ausarbeitung ihres Testaments oder Erbvertrages. Nach dem Erbfall berät und vertritt er zum Beispiel hinsichtlich folgender Aspekte: