Als Spezialität gibt Herr Bauer vor allem die Unfallabwicklung, Bußgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und das Verkehrsstrafrecht an. Durch die enge Verbindung zum Taxigewerbe, auch als aktiver Taxiunternehmer, erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit auch auf das Gebiet des Personenbeförderungsrechtes. So können Sie beispielsweise auf die fachkundige Beratung durch Herrn Bauer vertrauen, wenn Sie Probleme rund um die Taxikonzession oder den ‚Taxischein’ haben. Wegen mehrjähriger gewerbepolitischen Verbandstätigkeit ist die Kanzlei auch mit vereins- und verbandsrechtlichen Aufgaben vertraut.
Seit Sommer 2005 ist als weitere Fachanwaltschaft zugelassen der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im August 2005 wurde Rechtsanwalt Michael Bauer von der Rechtsanwaltskammer München als einem der ersten Rechtsanwälte in München die Befugnis verliehen die Bezeichnung - Fachanwalt für Verkehrsrecht – zu führen.
Rechtsanwalt Bauer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und dort Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Mietrecht. Regelmäßige Fortbildung in den Bereichen der Tätigkeitsschwerpunkte sowie anderer anwaltlicher Tätigkeitsbereiche ist selbstverständlich.