Daniel P. Schwöbel wurde 1976 in Mannheim geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife studierte er von 1997 bis 2002 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Darmstadt.
2004 fungierte der zugelassener Rechtsanwalt in Kanzleien in Frankfurt am Main, Heidelberg und Mannheim.
2005 macht sich Rechtsanwalt Schwöbel in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Junginger in Weinheim selbständig.
Seit 2005 bis dato ist Rechtsanwalt Schwöbel zudem Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg.
Als leidenschaftlicher Dressurreiter ist Rechtsanwalt Schwöbel auch Experte im Pferderecht.
An seinem Berufsbild schätzt er vor allem die Erfordernis einer speziellen Individualität – einer notwendigen Flexibilität und einem hohen Engagement, um jedem Klienten seinen persönlichen - akzeptablen und sachgerechten Lösungsweg aufzeigen zu können.
Rechtsanwalt Daniel P. Schwöbel berät und vertritt Sie vornehmlich im Erbrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht.
RA Schwöbel berät professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Ein weiteres Beratungsfeld von RA Schwöbel ist das Familienrecht. Dieses regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft, sowie die Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten, den Verwandten und den Kindern bei nicht verheirateten Elternteilen.
RA Daniel P. Schwöbel berät und verwaltet hier ebenfalls individuell bezüglich Vermögens- und/oder Nachlassverwaltung.
Eine Unterrubrik des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation, sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Rechtsanwalt Schwöbel befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. Gerade im Familienrecht ist es ihm wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. RA Schwöbel schätzt insbesondere einen fairen und intensiven Umgang mit den Mandanten bei der umfassenden Betreuung während des gesamten Trennungsprozesses.
Rechtsanwalt Daniel P. Schwöbel hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht und Vertragsgestaltung spezialisiert. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese gewissenhaft und individuell von ihm überprüft. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.
Fachgerecht und Sachkompetent prüft oder gestaltet RA Schwöbel für Sie ihre persönlichen Vereinbarungen wie Mietvertrag - Gesellschaftsvertrag – Kaufvertrag – Erbvertrag - Ehevertrag oder Arbeitsvertrag.
Herr Schwöbel berät weiter professionell und individuell im Mietrecht. Überwiegend gestaltet und überprüft er dabei einen privaten als auch einen gewerblichen Mietvertrag und betreut Sie bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel et cetera) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie vielleicht aufgrund einer Presseveröffentlichung meinen, sicher zu sein, wie Ihre Rechtslage ist, sollten Sie sich hier doch besser versierten und fachlichen Rat einholen.
Im Individualarbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schwöbel Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht RA Schwöbel Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft er Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.
Eine weitere Stärke von RA Schwöbel ist das Verkehrsrecht. Dies erstreckt sich auf die Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird Derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe (Freiheitsstrafe, Bußgeld, Arbeitsauflage et cetera) belegt. Hier also treffen möglicherweise weit schwerwiegendere Sanktionen zu als Bußgeld oder Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen geregelt, wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB).
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Schwöbel ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.
So deckt die Kanzlei jetzt optimal den vielfältigen Beratungsbedarf sowohl der privaten Mandantschaft als auch den Bedarf der kleinen und mittleren Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis ab.
Die Kanzleiräume sind in der Hauptstraße 43, in der Nähe des Dürreplatzes und der Badischen Beamtenbank zentral platziert und leicht zu erreichen. Darüber hinaus finden Sie im Nahbereich der Kanzlei ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Geschäftszeiten sind von montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs nur von 08.00 bis 13.00 Uhr. Selbstredend sind Termine bei dringendem Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, auch am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene Internetpräsenz: ( www.jus-weinheim.de) - E-Mail: (ds@jus-weinheim.de)