Die Kanzlei ist ausschließlich zivilrechtlich ausgerichtet. Rechtsanwalt Broich berät und vertritt seine Mandanten vorwiegend in den nachfolgenden Rechtsgebieten. Da diese teilweise mit dem Steuerrecht in Berührung kommen, arbeitet die Kanzlei eng mit einer Steuerberatungssozietät zusammen.
Im Arbeitsrecht hat Rechtsanwalt Broich in 2005 einen Fachanwaltschaftskurs erfolgreich absolviert und somit die theoretischen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft im Arbeitsrecht gelegt. Er betreut vorwiegend Mandate aus dem Individualarbeitsrecht. Dies beinhaltet bei Arbeitnehmern v.a.
Im Erbrecht hat Rechtsanwalt Broich im Jahre 2006 einen Fachanwaltskurs erfolgreich abgeschlossen und damit auch in diesem Rechtsgebiet die theoretischen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft erfüllt. Er berät und vertritt seine Mandanten vor und nach dem Erbfall hinsichtlich
Im Vereins- und Verbandsrecht hilft die Kanzlei den Mandanten bei Fragen zu
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Mietrecht. Die Kanzlei berät z.B. bei
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Kapitalanlagenrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Kapitalanleger, die den Verdacht haben, falsch beraten worden zu sein, insbesondere hinsichtlich:
Rechtsanwalt Broich sieht einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der umfassenden Beratung seiner Mandanten. Durch vorsorgliche Vertragsgestaltung können spätere gerichtliche Auseinandersetzungen oft vermieden werden. Sind letztere aber erforderlich, vertritt die Kanzlei ihre Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht. Rechtsanwalt Broich ist vertretungsberechtigt u.a. an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie an den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.