Rechtsanwalt Ralf Adam studierte an den Universitäten in Göttingen und Bochum Jura, Wirtschaftswissenschaften und Pädagogik. Nach den beiden juristischen Staatsexamina und dem vorgeschriebenen Referendarsdienst, den er in Essen absolvierte, wurde er im Jahr 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Wie bereits oben erwähnt, folgte im selben Jahr mit der Kanzleigründung der Schritt in die Selbständigkeit.
Rechtsanwalt Ralf Adam ist bestrebt, Streitigkeiten auch außergerichtlich zu regeln, was unnötige Kosten für den Mandanten vermeidet. Dabei kommen ihm sein Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, den richtigen Ton beim Gegner zu treffen, zugute. Die Vorteile seines Berufs sieht er in der Vielseitigkeit und dem Abwechslungsreichtum.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Adam sind breit gefächert. So berät Sie der Jurist in den Gebieten Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht (Unfallregulierung), Strafverteidigung und Forderungseinzug. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören sowohl private als auch gewerbliche Mandanten. Durch ihre langjährigen Kontakte zu Korrespondenzkanzleien in der gesamten Bundesrepublik bietet die Anwaltskanzlei Adam einen allumfassenden Service rund um Ihre Rechtsfragen.
Das Familienrecht umfasst beispielsweise Ehescheidungen und Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn etc., Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft. Herr Adam ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Rechtsanwalt Ralf Adam ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).