Die Spezialisierung von Dr. Höchstetter liegt im Wirtschaftsrecht. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Wirtschaftsrechts, dass eine Beratung in der Gründungsphase eines Unternehmens erfolgt. In der dieser Phase unterstützt Herr Höchstetter seine Mandanten bei der Wahl der Unternehmensform und beim Abschluss von einem Gesellschaftsvertrag.
Während der Unternehmenstätigkeit berät Rechtsanwalt Höchstetter bei allen Fragen rund um das Auftreten am Markt. Bei der Liquidation klärt er alle Fragen, die eine Auflösung des Unternehmens betreffen. Den Ursprung dieser Spezialisierung ist in der persönlichen Vita des Juristen zu finden.
Während seiner Tätigkeit für die Unternehmensberatung „Roland Berger“ stellte Dr. Höchstetter fest, dass man auch als Jurist etwas von der Wirtschaft verstehen muss, um fachkundige Rechtsauskunft geben zu können. Seit diesem Zeitpunkt sieht Rechtsanwalt Höchstetter kompetente Beratung als etwas „Fachübergreifendes“ an, was ein strikt abgegrenztes Arbeitsfeld nur auf der rein juristischen Ebene ausschließt.
Rechtsanwalt Klaus Höchstetter ist Anwalt für Wirtschaftsrecht gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Diese Eigenschaft gewährleistet dem Mandanten ein Fachwissen, das durch laufende Fortbildungen und Schulungen stets auf dem aktuellsten Stand von Rechtssprechung und Literatur ist.