Martin Dorsch wurde 1950 geboren. Im Anschluss an eine zweijährige Ausbildung auf der höheren Verwaltungsfachschule in Stuttgart zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) studierte Herr Dorsch an der Eberhardt–Karl-Universität in Tübingen Jura. Das Rechtsreferendariat nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er in Heilbronn. Direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1982 gründete er die Kanzlei. Seither ist Martin Dorsch als selbständiger Rechtsanwalt in Neckarsulm tätig. Heute ist er an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Als seine größte Stärke sieht Herr Dorsch die beratende und gestaltende Tätigkeit an, bei der er bestrebt ist, bereits im Vorfeld kostspielige Prozesse zu verhindern. Falls diese aber unausweichlich und notwendig sind, möchte er den Mandanten das Gefühl vermitteln, dass sie von ihm gut beraten, betreut und vertreten werden. Dies gilt insbesondere für familienrechtliche Mandate, da sich die Menschen hier in Situationen befinden, in welchen die meisten von ihnen noch nie waren. Hier kommt dem Anwalt auch eine Rolle als “Seelsorger” zu, die Herr Dorsch gern übernimmt und als notwendig ansieht, um besser auf seine Mandanten eingehen zu können.
Rechtsanwalt Dorsch, den an seinem Beruf die Vielseitigkeit, der Mandantenkontakt sowie die Möglichkeit fasziniert, Menschen in Notsituationen Hilfestellungen geben zu können, ist auf den Gebieten Eherecht und Familienrecht, privates Baurecht, Individualarbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) tätig.
Die Tätigkeit durch Rechtsanwalt Dorsch im Eherecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Abfassung eines Ehevertrags, dem Entwurf einer Vereinbarung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft über Ehescheidung und sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u. a. bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
Das private Baurecht konzentriert sich auf die zivilrechtlichen Verhältnisse zwischen den Baubeteiligten. Als Baubeteiligte gelten die Parteien von zivilrechtlichen Verträgen, zum Beispiel Bauherr, Bauunternehmen und Architekt. Neben den Regelungen im Vertrag dienen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) als wesentliche Grundlage des privaten Baurechts. Hier finden Sie in Rechtsanwalt Dorsch einen qualifizierten Ansprechpartner.
Einen Schwerpunkt des Juristen bildet auch das Individualarbeitsrecht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können. Martin Dorsch unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung von Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problempunkten. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Herrn Dorsch in diesem für beide Parteien empfindlichen Gebiet.
Im Übrigen berät und vertritt Rechtsanwalt Martin Dorsch seine Mandanten bei rechtlichen Problemen rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Dorsch berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Thematisch oft mit dem WEG–Recht verbunden ist das Mietrecht. Herr Dorsch vertritt Sie kompetent und interessengerecht auch auf diesem Rechtsgebiet. Die gesetzeskonforme Abfassung von Mietverträgen, Fertigung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen des Mietvertrages unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften, die Durchsetzung von Mitminderungen und Mieterhöhungen, gehört ebenso zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Dorsch wie natürlich die Vertretung in sämtlichen Mietangelegenheiten vor Gericht.