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Marco Rath aus 40217 Düsseldorf


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Marco Rath spricht folgende Sprachen:


 

Termine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit Herrn Rath selbst vereinbart werden. Sollte Fachanwalt Rath einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag einen Rückruf.

Die Büroräume finden Sie zentral in der Düsseldorfer City. Sie sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn, Bus und S-Bahn jeweils Haltestelle Bilk-S-Bahnhof) sehr gut zu erreichen. Autofahrer finden in der Tiefgarage im Gebäude kostenfreie Parkplätze. Ein Aufzug steht zur Verfügung. Falls notwendig, nimmt Rechtsanwalt Rath natürlich auch Beratungstermine außer Haus wahr.

Fachanwalt Marco Rath

wurde 1976 in Neuss geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. 2006 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2012 ist er auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG).

Die Schwerpunkte seiner Dienstleistungen:

Mietrecht

  • Mietvertragliche Haupt- und Nebenpflichten, Störungen im Vertragsverhältnis, Betriebskosten und Heizkosten;
  • Mieterhöhung, Recht der Wohnraummietverhältnisse;
  • Kündigung, Nachbarrecht, mietrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts;
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz;
  • Wohnungseigentumsrecht, Wohnungserbbaurecht, Dauerwohnrecht, wohnungseigen-tumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrensrechts;
  • Grundzüge des Immobilienrechts, Maklerrecht, Energetische Gebäudesanierung, (Modernisierende) Instandsetzung, Modernisierung, Barrierefreiheit.

 

Wohnungseigentumsrecht

  • Bildung von Wohnungseigentum und Teileigentum;
  • Sondereigentum und Teileigentum;
  • Verwalter und Verwaltungsbeirat;
  • Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Regelungsinstrumente der Eigentümer, Vereinbarungen, Beschlüsse, Gemeinschaftsordnung, Privatautonomie, Öffnungsklauseln;
  • Wohngeld, bauliche Änderungen, Sondernutzungsrecht, zweckwidrige Nutzung;
  • Entziehung des Wohnungseigentums.
  • Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrecht.

 

Pachtrecht

  • Das Recht des Pächters, Früchte aus der Pachtsache zu ziehen;
  • Übernahme des Inventars, Erhaltung;
  • Besondere Kündigungsfrist;
  • Besonderheiten der Landpacht;

 

Bau- und Immobilienrecht

  • Verträge mit Handwerkern, Werkvertragsrecht, Erfüllung, Herstellung des Werkes;
  • Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Minderung, Aufwendungsersatz, Schadensersatz, Garantie;
  • Vergütung, Kostenvoranschlag, übliche Vergütung, Abschlagszahlungen;
  • Abnahme, Fälligkeit der Vergütung, Beweislastumkehr, Vollendung;
  • Bauhandwerkersicherung;
  • Werklieferungsvertrag, Anwendung des Kaufrechts.

 

Vertragsrecht und Schadensersatz

  • Erstellung und Prüfung von Verträgen;
  • Vermeidung von gerichtlichen Verfahren;
  • Hauptpflichten und Nebenpflichten;
  • Schadensersatz wegn Pflichtverletzung, Nichterfüllung, Falsch- oder Zuweniglieferung, Verzug;
  • Gestaltung von Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AGB), Verbraucherverträge, Widerrufsrechte;
  • Fernabsatzvertrag, Besonderheiten im Internet.

 

Adresse

  • Marco Rath
  • Friedrichstraße 103
    40217 Düsseldorf
    Friedrichstadt
    Deutschland
  • Telefon   +49 211 87580450
  • Telefax   +49 211 87580455
  • www.rath-kanzlei.de

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