Rechtsanwalt Sebastian Bartels ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht absolviert. Seine Schwerpunkte sind das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Strafrecht, das Verwaltungsrecht sowie das Urheberrecht.
In dieser Kanzlei stehen die individuelle Beratung und Ihre Interessen im Mittelpunkt. Zufriedenheit ist für Sebastian Bartels das A und O. Ihm kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Er nimmt sich für jeden die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert oder komplex, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden.
Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden. Bei alledem legt der Volljurist Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer offen und ehrlich über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein. Zu rechtlichen Schritten rät Rechtsanwalt Bartels nur, wenn er von einem möglichen Erfolg überzeugt ist.
Rechtsanwalt Bartels ist sowohl im Kollektivarbeitsrecht als auch im Individualarbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt Sie, unabhängig ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat, Personalrat oder Mitglied der Mitarbeitervertretungen sind. Er steht Ihnen bei der Arbeitsvertragsgestaltung und Vertragsauslegung und im Tarifvertragsrecht zur Verfügung. Er klärt Fragen zum Kündigungsschutzrecht einschließlich Änderungskündigungen. Außerdem klärt er die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten, personenbedingten oder krankheitsbedingten Kündigung, zur betriebsbedingten oder auch zur fristlosen Kündigung. Er gestaltet für Sie den passenden Aufhebungsvertrag und berät zum besonderen Kündigungsschutz. Arbeitsvertragliche Pflichten, Gleichbehandlung, Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Mutterschutz und Schwerbehinderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), Erziehungsurlaub, Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer, Kurzarbeitsgeld, Abmahnung und Zeugnis - all dies sind zusätzliche Bereich, in denen Ihnen Rechtsanwalt Bartels als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Im Mietrecht werden Sie von Rechtsanwalt Bartels in erster Linie beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Themen wie Kündigung, Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietmängel (schimmel), Räumungsklage, Mietminderung, Mieterhöhung und Betriebskosten (Nebenkostenabrechnung). Aber auch störendes Mieterverhalten (Lärmbelästigung, Müllablagerung), welches andere Mieter oder der Vermieter bemängeln, die Abwicklung von entstandenem Schaden und Schadenersatzforderungen sowie Fragen zu Schönheitsreparaturen werden im Mietrecht geregelt. Herr Bartels hilft seinen Mandanten zudem bei der Gestaltung und Überprüfung Ihres Mietvertrags.
Im Strafrecht wird eine Vielzahl von Mandaten betreut. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Die Tätigkeit reicht zusätzlich vom BAföG- Betrug oder Verkehrsdelikt bis hin zur Betäubungsmittelstraftat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht, hier insbesondere bei Vorwürfen wie Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzverschleppung. Sebastian Bartels wird auch im Betäubungsmittelrecht (BTMG) und bei einem Sexualdelikt tätig.
Im Verkehrsstrafrecht steht er Ihnen zur Seite bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Er wird tätig bei Delikten wie Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr.
Insbesondere vertritt und berät Rechtsanwalt Bartels bei seiner täglichen Arbeit Opfer von Gewalttaten innerhalb einer Nebenklage, Privatklage oder im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Auch im Verwaltungsrecht ist er tätig. Hierunter fallen das gesamte öffentliche Baurecht, namentlich das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht (von besonderer Relevanz: Baugenehmigung, Abrissverfügung). Sebastian Bartels befasst sich mit dem Erschließungsrecht (zum Beispiel Ausbaubeiträge für Straßen), dem Abgabenrecht und dem Beitragsrecht. Im Beitragsrecht behandelt er beispielsweise die Festlegung von Gebührensätzen (Wasser, Kanal), die Regelung von Kommunalbeiträgen und Leistungen und klärt über die Rechte des Betragsverpflichteten auf. Auch bei Problemen im Immissionsschutzrecht (beispielsweise bei Lärmbelästigung durch einen benachbarten Biergarten) wird er regelmäßig tätig.
Rechtsanwalt Bartels vertritt Sie auch im Medienrecht. Hierzu gehören insbesondere Internetrecht, Telekommunikationsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Presserecht und Medienarbeitsrecht. In den Bereichen Multimedia und Internet spielen naturgemäß das IT-Recht, also das Recht der Informationstechnologie, und der gewerbliche Rechtsschutz, den man auch verkürzt als den Schutz des gewerblich-geistigen Eigentums bezeichnen kann, eine große Rolle. Das Presserecht ist in den Pressegesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Schwerpunkt sind hier Fragen der Unterlassung, Gegendarstellung und des Schadensersatzes aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ein weiteres, umfassendes Gebiet ist das Recht der Neuen Medien: Wie schließt man Verträge im Internet? Wie sieht der Verbraucherschutz im virtuellen Handel aus? Hafte ich für die Links auf meiner Website? Besteht das Risiko einer Abmahnung für meinen Domainnamen? Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Bartels bei Rechtsproblemen weiter.
Die Büroräume befinden sich in Berlin-Mitte. Es besteht eine sehr gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr, da sich sowohl S-Bahn- (Linie S1, S2, S25), U-Bahn- (U6) als auch eine Trambahnhaltestelle (M1, M6) in unmittelbarer Nähe (Oranienburger Straße) befinden. Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten finden Sie in erster Linie hinter dem Friedrichsstadtpalast.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Bei Bedarf sind Termine außerhalb dieser Bürozeiten und sogar am Samstag - sowie vor Ort beim Mandanten selbstverständlich möglich. In dringenden Fällen ist er über ein Notfallhandy unter der Telefonnummer +49 171 2173104 erreichbar.
Rechtsanwalt Bartels freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!