Die Anwaltskanzlei in Bonn, mit der Frau Rechtsanwältin Metterhausen seit 2010 in Bürogemeinschaft verbunden ist, wurde in den 1980er Jahren von den Rechtsanwältinnen Amelung und Hertel gegründet. Sie finden die Büroräume in der Bonner Innenstadt neben dem Alten Rathaus. Der Bonner Busbahnhof sowie zahlreiche Tiefgaragen liegen in Fußnähe.
Besprechungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei vereinbart werden.
Petra Metterhausen ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und war bis Mai 2010 als selbständige Rechtsanwältin in Königswinter tätig. Seit 2010 betreut sie ihre Mandanten in den Bonner Kanzleiräumen im Familienrecht, Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) und Allgemeinen Zivilrecht. Die Juristin spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Außerhalb der Kanzlei arbeitet Petra Metterhausen als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Bonn. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterrichtet sie Studenten in Arbeitsgemeinschaften für Bürgerliches Recht.
Trennung und Scheidung haben immer erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen. Rechtsanwältin Petra Metterhausen wird mit Ihnen im Familienrecht vertrauensvoll die rechtlichen Folgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn und Hausrat angehen und zu einer sachgerechten Lösung führen.
Gegenstand des Arzthaftungsrechtes sind Schadensersatzansprüche, die für die Folgen von Behandlungsfehlern gegen Ärzte, Pflegepersonal, Krankenhäuser oder Pharmafirmen geltend gemacht werden. In der Regel geht es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltshilfe et cetera, sowie die Abwehr unberechtigt geltend gemachter Behandlungskosten und Krankenhauskosten. Wenden Sie sich bei diesen oder ähnlichen Problemen an Frau Metterhausen.
Die Tätigkeit von Rechtsanwältin Metterhausen im Rahmen des Allgemeinen Zivilrechts umfasst neben der Überprüfung inhaltlicher Vertragsregelungen auch das Befassen mit grundlegenden Fragestellungen wie zum Beispiel die Wirksamkeit des Vertrags, Vertragsdauer oder Vertragsbeendigung, vertragsgemäße Abwicklung oder Leistungsstörung, Gewährleistungsrecht und Haftung. Darunter fällt natürlich auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr, die Forderungsbeitreibung im Mahnverfahren und Klageverfahren und Realisieren der Forderung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.