Ulrich Blume ist ein seit 1986 etablierter Rechtsanwalt, den die Mandanten gerne und oft weiterempfehlen. Er berät und vertritt seine Mandanten vorrangig im Arzthaftungsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht. Bei Bedarf bestehen für die Fallbearbeitung Kontakte nach Südafrika und Namibia.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr mit dem Juristen vereinbart werden.
Die Kanzleiräume liegen gerichtsnah in der Bonner Innenstadt. Parkmöglichkeiten gibt es am nahegelegenen Stiftsplatz oder im Parkhaus „Citygarage". Haltestellen für Straßenbahn- oder Buslinien sind etwa einhundertfünfzig Meter entfernt.
Im Arzthaftungsrecht betreut Sie Ulrich Blume bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Behandlungsfehlern „Kunstfehlern", aus sämtlichen medizinischen Bereichen. Ferner berät und vertritt Herr Blume bei strafrechtlichen Haftungsfragen.
Erbauseinandersetzungen führen häufig zu Streit zwischen den Erben. Die häufigsten Fragen sind:
- Wie wird das Erbe aufgeteilt?
- Was geschieht mit dem ererbten Haus?
- Bestehen Pflichtteilsansprüche?
- Wer ist für die Erbauseinandersetzung verantwortlich?
- Wie wird ein Erbschein beantragt?
- Wie können Steuern gespart werden?
Bei Rechtsanwalt Blume finden Sie nicht nur Antworten auf Ihre Fragen, sondern auch die notwendige Erfahrung, für einen effizienten Umgang mit Ihren individuellen Verhältnissen. Diese Erfahrung fließt auch in die Gestaltung von Testament und der Gestaltung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten ein.
Im Immobilienrecht befasst sich Herr Blume mit der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus immobilienrechtlichen Verträgen, insbesondere als Veräußerer oder Erwerber von Grundstücken oder Wohnungseigentum. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner unter anderem für: