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Miguel Castillo-Muñoz aus 49074 Osnabrück


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland
Spanien

Miguel Castillo-Muñoz spricht folgende Sprachen:


 

Die Rechtsanwaltskanzlei CASTILLO I GONZÁLEZ & KOLLEGEN in Osnabrück wurde am 01.01.2008 gegründet. Miguel Castillo-Muñoz ist seit Dezember 2007 in Deutschland und Spanien als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist korrespondiert bei Bedarf fließend auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Die modernen Büroräume liegen in Osnabrück-Wüste im Gebäude „Medipark" nahe der Stadthalle und der St. Katharinenkirche. Mandanten der Kanzlei CASTILLO I GONZÁLEZ & KOLLEGEN können im Parkhaus des Mediparks kostenfrei parken. Ferner ist eine Bushaltestelle direkt vor dem Gebäude. Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr können Sie mit dem Sekretariat Beratungstermine vereinbaren, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten stattfinden können.

Rechtsanwalt Miguel Castillo-Muñoz und Abogada Raquel González Mateos sind seit 2008 in einer gemeinsamen deutsch spanischen Kanzlei vereint. Abogada Raquel González-Mateos berät spanische Mandanten und deutsche Mandanten im spanischen Recht und vertritt Mandanten vor sämtlichen spanischen Gerichten. Schwerpunkte von Abogada Raquel González Mateos ist das spanische Zivilrecht, spanische Strafrecht, spanische Wirtschaftsrecht, spanische Arbeitsrecht und spanische Verbraucherschutzrecht.

Rechtsanwalt Miguel Castillo-Muñoz bietet seinen Mandanten eine kompetente Beratung und Vertretung im deutschen und spanischen Recht. Im deutschen Recht ist er Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Mietrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Strafrecht. Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Castillo-Muñoz als ehrenamtlicher Berater des spanischen Konsulats in Hamburg.

Im Mietrecht berät Rechtsanwalt Castillo-Muñoz zum Beispiel wie ein Mietvertrag sinnvoll zu gestalten ist, ob und wann eine Mieterhöhung oder Mietminderung zulässig ist, wann eine Kündigung bei befristetem und unbefristetem Mietvertrag möglich ist oder bei Fragen zu Schönheitsreparatur, Kautionszahlung, Reparatur und Mängeln an der Mietsache sowie über Mietgarantieverträge.

Die Tätigkeit von Miguel Castillo-Muñoz im Allgemeinen Zivilrecht umfasst neben der Überprüfung inhaltlicher Vertragsregelungen auch das Befassen mit grundlegenden Fragestellungen wie zum Beispiel die Wirksamkeit des Vertrags, Vertragsdauer oder Vertragsbeendigung, vertragsgemäße Abwicklung oder Leistungsstörung, Gewährleistungsrecht und Haftung. Darunter fällt natürlich auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr, die Forderungsbeitreibung im Mahnverfahren und Klageverfahren und Realisieren der Forderung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.

Als Strafverteidiger setzt sich Miguel Castillo-Muñoz bundesweit für ein rechtmäßiges und faires Verfahren für Sie ein. Ein Strafverteidiger ist ein im Strafrecht (allgemeines Kriminalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht) tätiger Rechtsanwalt. Insbesondere bei Verhaftung und Durchsuchung ist zügiges Handeln oberstes Gebot, um Ihre Rechte umfassend und optimal zu wahren.

 

Adresse

  • Johannisstraße 112
    49074 Osnabrück

    Deutschland
  • Telefon   +49 541 35696610
  • Telefax   +49 541 1430544
  • www.castillo-gonzalez.de

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