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Kai-Christofer Burghard aus 65193 Wiesbaden


Kai-Christofer Burghard spricht folgende Sprachen:


 

Kai-Christofer Burghard ist seit Januar 1990 als Rechtsanwalt tätig. Er studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Dijon (Frankreich) und absolvierte im Anschluss an das 1. Staatsexamen das Referendariat in Wiesbaden, Frankfurt am Main und bei der Kreisverwaltung des Main-Taunus-Kreises (Verwaltungsstation). Seine Hauptarbeitsgebiete sind das Familienrecht und das internationale Privatrecht, das Kapitalanlegerschutzrecht sowie das Strafrecht. Im Familienrecht und im internationalen Privatrecht berät der Anwalt vorwiegend zu den Themen Scheidung, Trennung, Vaterschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht, Mediation, Internet-Scheidung und zum Haager Minderjährigenschutzabkommen. Beim Kapitalanlegerschutzrecht geht es vor allem um die Bereiche Bankenhaftung, grauer Kapitalmarkt, DSS Fonds, Falk Fonds, Akura, Caviar Creator, WGS Fonds, Equity Pictures Medienfonds, Cinerenta, Dubai Direkt Fonds, Novotax, IWH Immobiilienfonds, geschlossene Immobilienfonds, offene Immobilienfonds, Rohstofffonds, Einwendungsdurchgriff. Der Jurist ist in diesem Bereich besonders bewandert, da er im Nebenfach zudem ein Studium der Wirtschaftswissenschaften absolviert hat. Der dritte Schwerpunkt Kai-Christofer Burghards ist das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht. Hier vertritt er seine Mandanten in erster Linie, wenn es um Untreue, Betrug, Kapitalanlagebetrug, Vorenthalten von Sozialbeiträgen, Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Off-shore Kunden, Nummernkonten, Schwarzgeld und um Transaktionen aus bzw. in die Schweiz, Lichtenstein, die Bahamas, Jersey oder Guernsey geht.

Besondere Spezialität von Herrn Burghard ist das internationale Privatrecht. Im Studium als Wahlfach absolviert, baute er seine Kenntnisse in diesem Bereich während seiner Tätigkeit als Anwalt zunehmend weiter aus. Außerdem spricht er neben seiner Muttersprache Deutsch, fließend Englisch und Französisch. Schwerpunkte im internationalen Privatrecht sind das Haager Minderjährigenschutzabkommen, HKÜ und internationales Familienrecht inklusive Scheidung, Trennung, Vaterschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht, Mediation und Internet-Scheidung.

Rechtanwalt Burghard verfügt über gute Kontakte zur Kanzlei Dr. Moeck (Dr. jur. Magnus Moeck, Konrad-Adenauer-Ufer 33, 50668 Köln), zur Anwaltskanzlei Barbara Rosenbaum - Fachanwältin für Familienrecht und Mediation (Barbara Rosenbaum, Ludwig-Erhard-Platz 2-4, 63110 Rodgau-Dudenhofen), zum Mediatorum Wiesbaden Rosenbaum und Tiedemann GBR (Mediatorum Wiesbaden, Schöne Aussicht 57, 65193 Wiesbaden) sowie zu James, Notaires associés (Christine-Marie James, Notaire und Michel James, Notaire, B.P.n˚2, F-84160 Lourmarin).

An seinem Beruf begeistert den Anwalt vor allem, Menschen in einer kritischen Lebenssituation weiterhelfen zu können. Dabei achtet er sorgsam darauf, die wohlverstandenen Interessen des Mandanten nie aus dem Auge zu verlieren. Herr Burghard hat bereits die juristische Arbeit „Schrottimmobilien, betrügerische Kapitalanlagen - die Rechte geschädigter Kapitalanleger unter besonderer Berücksichtigung der Bankenhaftung in der Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Deutschen Bundesgerichte seit 2006" in der Vortragsreihe, Wiesbaden veröffentlicht.

In seiner Freizeit ist Kai-Christofer Burghard seit fast 30 Jahren in der Kommunalpolitik aktiv, wodurch er einen guten Einblick in gesellschaftliche Zusammenhänge und soziale Notlagen gewinnen konnte, der ihm natürlich auch in seiner Berufsausübung zu Gute kommt. Herr Burghard selbst ist Stadtverordneter in Wiesbaden und Fördermitglied der Wirtschaftsjunioren.

 

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