Herr Dr. Hans-Jörg Schultes ist ein seit 2001 in Bonn etablierter Rechtsanwalt, den die Mandanten gerne und oft weiterempfehlen. Er bearbeitet in erster Linie Mandate aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Vertragsrecht und Erbrecht.
Damit seine Mandanten darauf vertrauen können, dass er über die erforderliche Kompetenz und Aktualität verfügt, besucht er nicht nur regelmäßig Fortbildungen; darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Schultes noch eng mit der Lehre und Forschung verbunden. Hierbei beschäftigt er sich in erster Linie mit ausgesprochen komplexen und fachlich anspruchsvollen Rechtsfällen. Bereits seit 1993 hält Herr Dr. Schultes regelmäßig Vorlesungen über Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kreditsicherungsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht unter anderem an der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe und der Mittelrheinischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Gesellschaftsrecht erstreckt sich über die Bereiche Existenzgründung, Umstrukturierung, Umwandlung, Geschäftsführervertrag bis hin zur Nachfolgeregelung. Außerdem berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Schultes seine Mandanten bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Satzung und Gesellschaftsvertrag. Des Weiteren gehören zu diesem Rechtsgebiet die Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Dr. Hans-Jörg Schultes ist darauf spezialisiert, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Das Arbeitsrecht umfasst unter anderem die Gebiete Kündigungsschutz, Abmahnung, Zeugnis, Änderungskündigung sowie Streitigkeiten mit dem Betriebsrat. Darüber hinaus regelt der Jurist alle Fragen zum besonderen Kündigungsschutz Arbeitszeitrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht.
Im Erbrecht berät und vertritt Herr Dr. Schultes seine Mandanten, wenn es um die Regelung vermögensrechtlicher Folgen im Todesfall geht. Neben der Beratung steht er Ihnen gerne auch bei der individuellen Gestaltung von Ihrem Testament oder Erbvertrag zur Verfügung Des Weiteren umfasst die erbrechtliche Tätigkeit die Bearbeitung von Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilausschluss und Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der gesellschaftlichen Firmennachfolge und der Nachfolgeproblematik.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Dr. Schultes ist das Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Sowohl die Aufnahme von einem Kredit als auch der Aufbau, die Verwaltung und die Strukturierung von privatem und betrieblichem Vermögen fordern rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Sachverstand. Hier berät Herr Hans-Jörg Schultes Sie individuell bei einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage, einer Bürgschaft, bei Schadensersatzansprüchen aus Beraterhaftung oder Bankhaftung, bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung, bei Grundschuldfragen und weiteren Formen der Banksicherheiten. Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, weil ein Kapitalanlageberater, Ihre Bank oder Sparkasse Ihre Rechte verletzt, hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Schultes und steht Ihnen sowohl vor einer außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch im Prozess als kompetenter Berater zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Schultes steht täglich von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag von 09.00 bis 14.00 Uhr zu Ihrer Verfügung, wobei er um Vereinbarung eines Termins mit seinem Sekretariat bittet. Gerne nimmt er auch Termine außerhalb der Bürozeiten oder direkt bei Ihnen wahr.
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