Herr Rechtsanwalt Ulrich Bambor berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht. Er arbeitet mit vier weiteren Rechtsanwälten, die sich alle thematisch ergänzen, in einer Bürogemeinschaft in Dortmund.
„Persönlicher und vertrauensvoller Kontakt zum Mandanten" - in dieser Kanzlei sind diese Worte Wirklichkeit und keine leeren Versprechungen. Das Wohl des Mandanten und die volle Unterstützung in allen Problemlagen steht hier für Herrn Rechtsanwalt Bambor im Vordergrund. Sein Ziel sind zukunftsorientierte, außergerichtliche Lösungen. Soweit notwendig, werden gerichtliche Verfahren energisch geführt mit dem Ziel, den Prozess für den Mandanten zu gewinnen.
Das Verkehrsrecht teilt sich genau genommen in die Unterbereiche Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufig treffen alle Bereiche aufeinander. Zum Verkehrszivilrecht gehört die gesamte Schadensabwicklung und Unfallregulierung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Reparaturkostenersatz, Wertminderungsersatz), unabhängig davon, ob ein Verkehrsunfall verschuldet oder unverschuldet ist. Fachanwalt Bambor regelt den zwangsläufig entstehenden Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und kümmert sich um die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche des Mandanten oder um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht regeln die staatlichen Sanktionen eines etwaigen Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Hier geht es um Fahrverbot, Bußgeld, Verwarnungsgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg oder um den Entzug des Führerscheins. Zu den Aufgaben von Herrn Rechtsanwalt Bambor gehören die Prüfung von deren Rechtmäßigkeit und die Abwehr von zu Unrecht erhobenen Vorwürfen gegen den Mandanten.
Im Strafrecht betreut Fachanwalt Ulrich Bambor eine Vielzahl von Mandaten. Die Tätigkeit reicht vom BAföG- Betrug oder Verkehrsdelikt bis hin zur Betäubungsmittelstraftat oder zum Kapitaldelikt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht, hier insbesondere bei Vorwürfen, die Bezüge zum Steuerrecht haben. Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, beispielsweise bei Themen wie Steuerhinterziehung, Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenz, sind oft Rechtsfragen von Bedeutung, deren Lösung ein breit gefächertes Wissen und besondere juristische Qualifikationen erfordert. Neben der klassischen Tätigkeit als Strafverteidiger ist Herr Rechtsanwalt Bambor auch in der Beratung von Unternehmen bei der Abwehr und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität tätig, insbesondere bei Korruption, Untreue, Arbeitnehmerstrafrecht, Datenschutzrecht.
Herr Rechtsanwalt Bambor hat außerdem große Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung und hat bereits zahlreiche Insolvenzverfahren, auch bekannt als Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz, vorbereitet und eingeleitet. Die Verfahren verfolgen jeweils das Ziel der Restschuldbefreiung. Herr Rechtsanwalt Bambor bietet hier eine Beratung über alle im Zusammenhang damit stehenden Fragen wie Kontopfändung, Lohnpfändung, typische Straftaten von Schuldnern wie Eingehungsbetrug, § 266 a StGB, Bankrott, Insolvenzverschleppung oder auch bei Problemen mit der Schufa an.
Um juristisch immer auf dem neuesten Stand zu sein, besucht Rechtsanwalt Bambor regelmäßig Fortbildungen und setzt sich mit juristischen Artikeln aus Fachzeitschriften auseinander.
Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 08.00 und 20.00 Uhr vereinbart werden. In Notfällen, wie Durchsuchungen und Verhaftungen steht Herr Rechtsanwalt Bambor Ihnen auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung.
Die Büroräume befinden sich zentral in Dortmund, in unmittelbarer Nähe zum Alten Oberbergamt. Auch das Landgericht ist fußläufig von der Kanzlei entfernt. Es besteht eine gute Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr. Die U-Bahn-Haltestelle Lippestraße (U 43) ist nur wenige Gehminuten von der Kanzlei entfernt. Für die Parkplatzsuche sollten Sie einige Minuten einplanen.
Haben Sie Fragen oder benötigen fachlichen Rat, melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Ulrich Bambor. Er freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!