Rechtsanwältin Heuser ist spezialisiert auf das Familienrecht. Außerdem berät und vertritt sie Sie im Gewaltschutz und Opferschutz. Auch im Allgemeinen Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht ist sie tätig.
Den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rita Heuser bilden das Familienrecht mit seinen umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die damit in Berührung stehenden weiteren Rechtsfragen, wie etwa Probleme des Gesamtschuldnerausgleichs oder der weiteren Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung bankrechtlicher Fragen. Das Familienrecht regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie den Unterhalt.
Ein Unterhaltsanspruch kann auch unabhängig von einer Scheidung bestehen. Neben dem Kindesunterhalt, dem Trennungsunterhalt und dem sogenannten nachehelichen Unterhalt gewinnt zunehmend auch der Elternunterhalt an Bedeutung. Frau Heuser vertritt sowohl Mandanten, die Unterhalt zahlen müssen, als auch Mandanten, die einen Anspruch geltend machen möchten. Neben der eingehenden Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht, umfasst die Beratung in der Regel auch die Berechnung der Unterhaltsverpflichtung.
In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung - von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung - berät und vertritt Rechtsanwältin Heuser Sie engagiert und fundiert. Aber auch die nach persönlichen Belangen der Mandantschaft maßgeschneiderte Gestaltung von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag gehört zu ihren Beratungsleistungen. Dadurch können schon im Vorfeld ungewollte Schwierigkeiten bei einer möglichen Trennung und Scheidung vermieden werden. Hierzu gehört auch eine umfassende außergerichtliche Konfliktberatung bereits im Vorfeld von Trennung und Scheidung, wodurch häufig zeitraubende und kostenintensive Prozesse vermieden und interessengerechte Lösungen gefunden werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die anwaltliche Vertretung in Ehescheidungsverfahren mit der Regulierung sämtlicher in diesem Zusammenhang anstehenden Scheidungsfolgesachen, sei es durch gerichtliche Vertretung, sei es durch vertragliche Gestaltungen in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Fragen der Zugewinnauseinandersetzung, der Vermögensauseinandersetzung und der Unterhaltsregelung zu lösen.
Kommt es im Falle von häuslicher Gewalt zu einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, so kann der Täter im Rahmen einer Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen. In diesem Zusammenhang ist auch das Stalking zu nennen. Die Opfer haben die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und zum Beispiel aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung oder der Arbeitstelle des Opfers nicht zu nähern.
Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Vertragsrecht. Rechtsanwältin Heuser bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung. Der Vertrag erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden.
Rechtsanwältin Heuser bearbeitet regelmäßig Themen wie Vertragsgestaltung und Widerrufsrecht, Anfechtungsrecht (etwa wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums), Rücktritt (beispielsweise wegen Gewährleistung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage) oder Schadensersatz, etwa wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen sowie die sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Frau Heuser machen sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.
Des Weiteren ist der Bereich Inkasso ein Arbeitsfeld der Juristin. Bei Haftungsfragen, Forderungseinzug und Forderungseintreibung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder der gerichtlichen Geltendmachung von Außenständen steht Ihnen Rechtsanwältin Heuser mit Rat und Tat zur Seite.
Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 08.30 und 18.00 Uhr vereinbart werden. Gerne steht Ihnen Rechtsanwältin Heuser auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung.
Die Büroräume befinden sich zentral in Wiesbaden. Von der Wilhelmstraße kommend fahren Sie am Staatstheater entlang auf das Kurhaus zu und biegen rechts in die Paulinenstraße ein. Die zweite Straße links hoch ist die Steubenstraße. Die Kanzlei befindet sich auf halber Höhe auf der rechten Seite.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit den Buslinien 17, 18, 20, 21, 22, 23, und 24, Haltestelle „Alwinenstraße".
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