Rechtsanwalt Jens Geyer gründete 2007 seine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Seine Haupttätigkeitsgebiete sind das Sozialrecht, Familienrecht sowie das Strafrecht.
Das Haupttätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Jens Geyer ist das Sozialrecht. Er berät und vertritt seine Mandanten hier zu allen Fragen des Arbeitslosengeld 1 (ALG I) und Arbeitslosengeld 2 (ALG II), dem sog. Hartz IV (SGB II). Weiterhin bietet er eine umfassende Beratung zum Rentenversicherungsrecht und gesetzlichen Krankenversicherungsrecht.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Jens Geyer ist das Familienrecht. Das Familienrecht umfasst Fragen zum Ehevertrag, Güterrecht, Zugewinn, Umgangsrecht, Hausratverteilung, und Ehegattenunterhalt. Insbesondere übernimmt Herr Geyer die gesamte rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer Scheidung und den Scheidungsfolgesachen. Hierbei ist vor allem die Beratung zum Unterhaltsrecht, Sorgerecht und der Ehescheidung.
Herr Jens Geyer berät Sie zudem im Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Deshalb ist es wichtig, sofort wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird, gegen Sie ein Strafbefehl ergangen, Anklage erhoben oder bei Ihnen eine Durchsuchung der Wohnung oder Geschäftsräume durchgeführt wurde, sich anwaltlichen Rat oder Beistand zu holen.
Rechtsanwalt Geyer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und Forum Junge Anwaltschaft. Der Rechtsanwalt hat zudem Kontakte zu anderen Rechtsanwälten um seinen Mandanten eine vollständige Rechtsberatung zu allen Rechtsfragen bieten zu können.
Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr vereinbart werden. Bei Bedarf nimmt Rechtsanwalt Geyer auch Termine außerhalb der Bürozeiten wahr.
Rechtsanwalt Geyer freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!