Björn Blume ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er gründete seine Einzelkanzlei im Jahr 2000 in Lübben (Spreewald). Sie finden seine Kanzleiräume im Ratsvorwerker Weg 1 in Lübben (Spreewald) in der Nähe der ARAL-Tankstelle und des Eis-Cafés Seidel. Mandanten mit PKW können auf den kanzleieigenen Stellplätzen vor dem Gebäude oder auf den öffentlichen Stellplätzen im Kanzleiumfeld kostenfrei parken.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis mittwochs von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie donnerstags und freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr organisiert. Rechtsanwalt Björn Blume berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Im Arbeitsrecht berät und begleitet Rechtsanwalt Blume bei Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Abfindung, Urlaub, Mobbing, Lohn, Insolvenz, Wettbewerbsklausel, Krankheit und allen anderen Fragen.
Im Familienrecht ist Herr Blume Ihr Ansprechpartner beispielsweise für die Durchführung der Scheidung mit dem Zwangsverbund Versorgungsausgleich, die Lösung der unterhaltsrechtlichen Problematiken wie Getrenntlebendenunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige oder die Vornahme der Vermögensauseinandersetzung im Wege des Zugewinnausgleichs und Aufteilung des Hausrats. Ferner findet er eine sachgerechte Regelung hinsichtlich Sorgerecht oder Umgangsrecht in Bezug auf Kinder.
Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht gehören unter anderem Unfallregulierung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Wertminderung, Behandlungskosten, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Abkürzung der Führerscheinsperrfrist.
Das Verwaltungsrecht umfasst die vielfältigen rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürger. Staatliches Handeln ist dabei nicht auf Handlungen von Amt und Behörde beschränkt. Staatliche Handlungen können etwa auch durch privatrechtlich organisierte kommunale Eigenbetriebe, Körperschaften oder Beliehene vorgenommen werden. Rechtsanwalt Blume berät und vertritt Sie bundesweit in Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Eil-Rechtsschutz nach § 47, § 80 oder § 123 VwGO, Beschwerden, Normenkontrollverfahren et cetera.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Blume im Rahmen des Allgemeinen Zivilrechts umfasst neben der Überprüfung inhaltlicher Vertragsregelungen auch das Befassen mit grundlegenden Fragestellungen wie zum Beispiel die Wirksamkeit des Vertrags, Vertragsdauer oder Vertragsbeendigung, vertragsgemäße Abwicklung oder Leistungsstörung, Gewährleistungsrecht und Haftung. Darunter fällt natürlich auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder deren Abwehr, die Forderungsbeitreibung im Mahnverfahren und Klageverfahren und Realisieren der Forderung im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.