Die Kanzlei Schnellbächer wurde 1986 von Rechtsanwalt Horst Schnellbächer in Bielefeld eröffnet und ist seit 1989 in Enger angesiedelt. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Die Kanzleiräume finden Sie im Azaleenweg 5 im Engerer Ortsteil Belke-Steinbeck. Eine Bushaltestelle ist etwa zwei Gehminuten entfernt. Für Mandanten mit Pkw gibt es direkt vor der Kanzlei Privatparkplätze, aber auch in der unmittelbaren Umgebung sind ausreichend öffentliche Parkplatzmöglichkeiten vorhanden.
Rechtsanwalt Horst Schnellbächer ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Arzthaftungsrecht. Der Jurist spricht gut Französisch und Englisch. Besprechungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür jedoch nicht.
Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Regulierung von Verkehrsunfällen. Bei einer Verletzung durch einen Verkehrsunfall (Personenschaden) haben Sie beispielsweise Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz der Heilbehandlungskosten und Ersatz Ihres Verdienstausfalls oder des Erwerbsschadens. Daneben sind aber auch vermehrte Bedürfnisse, wie beispielsweise die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein sogenannter Haushaltsführungsschaden vom Unfallverursacheroder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Ferner vertritt Sie Rechtsanwalt Schnellbächer in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen sowie im Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Schnellbächer seine Mandanten zu Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Abmahnung und Kündigung. Daneben vertritt er Sie vor allem im Kündigungsschutzprozess und im Rahmen von Abfindungsverhandlungen.
Im Arzthaftungsrecht betreut Sie Horst Schnellbächer bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Behandlungsfehlern „Kunstfehlern", aus sämtlichen medizinischen Bereichen. Ferner berät und vertritt er bei strafrechtlichen Haftungsfragen.