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Anke Winter aus 13469 Berlin


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Anke Winter spricht folgende Sprachen:


 

Anke Winter gründete ihre Einzelkanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht 1990. Seit 1996 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie spricht fließend Englisch.

Die Kanzleiräume liegen verkehrsgünstig in der Nimrodstrasse 39 in Berlin-Waidmannslust nahe Tegel (Reinickendorf), etwa fünfzehn Autominuten vom Kurfürstendamm entfernt. Sie erreichen die Juristin über die Stadtautobahn A 111, Ausfahrt Waidmannsluster Damm, oder mit der S-Bahnlinie S2, Haltestelle „Waidmannslust" sowie diversen Buslinien. Parkplätze befinden sich direkt vor der Tür.

Rechtsanwältin Anke Winter übernimmt Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht und Handelsvertreterrecht.

Im Arbeitsrecht übernimmt Anke Winter die Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei allen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auftretenden Fragestellungen insbesondere in den Bereichen Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz, Mobbing am Arbeitsplatz, Arbeitszeugnis, Abmahnung, Arbeitnehmerhaftung. Jeder Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhalten hat, sollte zum Anwalt gehen. Fast immer lässt sich mindestens eine Abfindung erreichen. Umgekehrt gilt: Kein Arbeitgeber sollte ohne Rechtsrat kündigen.

Das Handelsvertreterrecht ist Teil des Handelsgesetzbuches und regelt die Ansprüche von Handelsvertretern, zu welchen auch Anzeigenvertreter und Versicherungsvertreter gehören. Streitpunkte im Handelsvertreterrecht sind immer wieder die Provisionsansprüche des Handelsvertreters und Ausgleichsansprüche (nach § 89 b HGB) des Handelsvertreters. (Fast) jeder Handelsvertreter, der eine Kündigung bekommen hat, hat einen Ausgleichsanspruch. Dieser kann sehr hoch sein. Dem Versicherungsvertreter stehen bis zu drei Jahresprovisionen zu, anderen Vertretern nur höchstens eine Jahresprovision. Lassen Sie sich Ihren Ausgleichsanspruch ausrechnen! Es gibt eine Ausschlussfrist von einem Jahr. Auch andere Unternehmer, die im Vertrieb tätig sind können einen Ausgleichsanspruch haben. Wenn Sie Vertragshändler sind, haben Sie einen Ausgleichsanspruch! Der Ausgleichsanspruch entsteht auch nach dem Tod des Handelsvertreters. In diesem Fall bekommen die Erben das Geld. Wer ihn nicht innerhalb eines Jahres geltend macht, verliert den Anspruch. Frau Anke Winter macht Ihren Anspruch geltend, rechnet ihn aus und setzt ihn gerichtlich durch. Für diese und ähnliche Probleme ist Frau Winter Ihre kompetente Ansprechpartnerin.

Rechtsanwältin Anke Winter ist Mitglied des Arbeitsgerichtsverbandes und im Deutschen Anwalt Verein (DAV).

 

Adresse

  • Nimrodstr. 39
    13469 Berlin

    Deutschland
  • Telefon   +49 30 88554106
  • Telefax   +49 30 88554107
  • www.ankewinter.de

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