Rechtsanwalt Sebastian Stark gründete seine Einzelkanzlei nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2007. Zum seinem Mandantenstamm gehören Privatleute sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Die Kanzleiräume liegen in der Hindenburgstraße 15 in Konstanz, Ortsteil Petershausen, gegenüber dem Media Markt. Sie erreichen die Büroräume bequem mit dem Zug, Haltestelle Bahnhof Konstanz-Petershausen (etwa drei Gehminuten) oder mit den Bussen der Stadtwerke Konstanz (Linie 6), Haltestelle Gottmannplatz (etwa eine Gehminute). Ferner befinden sich Parkplätze direkt vor dem Kanzleigebäude.
Sebastian Stark ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Arbeitsrecht, Strafrecht (inklusive Pflichtverteidigung), Verkehrsrecht und Wettbewerbsrecht. Der Jurist spricht gut Französisch und Englisch. Das Sekretariat spricht muttersprachlich Italienisch. Besprechungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Hierfür ist die Kanzlei montags bis freitags von 09.00 bis 20.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Stark seine Mandanten zu Fragen rund um Arbeitsvertrag, Abmahnung und Kündigung. Daneben vertritt er Sie vor allem im Kündigungsschutzprozess und im Rahmen von Abfindungsverhandlungen.
Rechtsanwalt Stark hat es sich zum Ziel gemacht, Sie bei Problemen aus dem allgemeinen Kriminalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht, Jugendstrafrecht et cetera optimal zu beraten und gegebenenfalls gerichtlich zu vertreten oder zu verteidigen. Als Strafverteidiger setzt er sich für ein rechtmäßiges und faires Verfahren für Sie ein. Es ist Ihr gutes Recht sich im Ermittlungsverfahren und/ oder Strafverfahren durch einen Strafverteidiger zu jedem Zeitpunkt beraten zu lassen - nehmen Sie es wahr, je früher desto besser.
Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Regulierung von Verkehrsunfällen. Bei einer Verletzung durch einen Verkehrsunfall (Personenschaden) haben Sie beispielsweise Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz der Heilbehandlungskosten und Ersatz Ihres Verdienstausfalls oder des Erwerbsschadens. Daneben sind aber auch vermehrte Bedürfnisse, wie beispielsweise die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein sogenannter Haushaltsführungsschaden vom Unfallverursacheroder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Ferner vertritt Sie Rechtsanwalt Sebastian Stark in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen sowie im Fahrerlaubnisrecht und Führerscheinrecht.
Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten? Verhält sich Ihre Konkurrenz unlauter und Sie wollen sich das nicht länger gefallen lassen? Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der Ihre Marketingabteilung bei geplanten Werbemaßnahmen berät? Dann nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Sebastian Stark auf. Der Jurist berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Problemen rund um das Wettbewerbsrecht.
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