Marion Braun ist seit 2007 als Rechtsanwältin zugelassen und führt ihre Einzelkanzlei in Penzberg. Ihre Haupttätigkeitsgebiete sind das Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht, Verkehrszivilrecht, Strafrecht, Unterhaltsrecht und Mietrecht. Bei Bedarf werden Mandanten auch in Englisch beraten.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Braun ihre Mandanten umfassend zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder dessen Kündigung auftauchen können. Dazu zählen alle Aspekte rund um das Arbeitsverhältnis und dessen Kündigung, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutzklage, Urlaubsanspruch, Lohnanspruch, Abmahnung, Versetzung und Arbeitszeugnis.
Im Familienrecht und Unterhaltsrecht berät und vertritt Marion Braun Sie umfassend zu allen Fragen zum Ehevertrag, Güterrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Zugewinn, Umgangsrecht, Scheidung und den Scheidungsfolgesachen, Hausratverteilung, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt, Sorgerecht und der Ehescheidung. Auch bei der individuelle Gestaltung vom Ehevertrag und bietet eine ausführliche Beratung zu allen Punkten in einem Ehevertrag. Weiterhin sind Fragen zu Rechten von Eltern gegenüber ihren Kindern (z. B. Elternunterhalt), oder Ansprüche von nichtehelichen Lebensgefährten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern untereinander betroffen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Marion Braun ist das Verkehrsrecht. Hier gehören Unfallregulierung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug und Abkürzung der Führerscheinsperrfrist zu ihren Schwerpunkten.
Rechtsanwältin Braun berät Sie zudem im Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Braun ist das Mietrecht. Sie vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Eine rechtliche Beratung und Vertretung kann hier notwendig sein, bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Parteien. Gründe für Streitigkeiten zwischen den Parteien können Fragen zu Mietvertrag , Kündigungsschutz, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kautionsrückzahlung und Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung sein.
Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung ausgemacht werden.
Rechtsanwältin Braun freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!