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Jochen Strauß aus 40479 Düsseldorf


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Jochen Strauß spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwalt Jochen Strauß bietet als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für  Medizinrecht eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung im gesamten Bereich Strafrecht inklusive der verschiedenen Nebengebiete (Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht usw.) sowie im Medizinrecht ( Zulassung, Approbation). Insbesondere ist Herr Strauß hier  tätig im Medizinstrafrecht, der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Medizinrecht im Falle von  strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber (Zahn)Ärzten und Apothekern.

Während der Bürozeiten der Kanzlei montags bis freitags von 08.30 bis18.00 Uhr können Sie mit Herrn Strauß persönlich Beratungstermine vereinbaren. Weitere Informationen sind unter der kanzleieigenen Homepage www.rechtsanwaltskanzlei-strauss.de abrufbar.

Die Kanzleiräume finden Sie in der Prinz-Georg-Straße 91 in Düsseldorf, direkt gegenüber der Rochuskirche. Für Mandanten mit Pkw sind in der Straße und der Umgebung ausreichend Stellplätze mit Parkscheinautomat vorhanden. Zudem liegen die Straßenbahnhaltestellen "Rochusmarkt" (Linie 704), "Stockkampstraße" (Linie 706) und "Marienhospital" in direkter Nähe zur Kanzlei.

Jochen Strauß wurde 1973 in Stuttgart geboren. Er studierte in Freiburg und Gießen Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Düsseldorf. Seit 2003 ist Herr Strauß als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst in Wuppertal, bevor er seine Anwaltskanzlei in Düsseldorf gründete. Im Laufe der Berufstätigkeiten erfolgten Verfahren in den meisten Städten der Region. So zum Beispiel in Essen, Köln, Duisburg, Bochum, Neuss, Krefeld, Wuppertal und Mönchengladbach.  Schon seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit spezialisierte sich Herr Strauß auf Strafrecht und Medizinrecht. 2008 erhielt er von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Berechtigung in diesen Rechtsbereichen die Bezeichnung Fachanwalt zu führen. Er spricht auch Englisch.

Den Beruf des Rechtsanwalts - als Organ der Rechtspflege - auszuüben, bedeutet für Jochen Strauß, bei staatlichen Maßnahmen und Eingriffen in die Rechte seiner Mandanten einen Gegenpol zu bilden und der Staatsgewalt ebenbürtig entgegenzutreten.

Herr Strauß ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), im Düsseldorfer Anwaltverein sowie in der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

Jochen Strauß ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Herr Strauß steht Ihnen im gesamten Strafrecht mit Rat und Tat zur Seite. Als Strafverteidiger vertritt er Sie sowohl im klassischen Strafrecht wie auch in strafrechtlichen Nebengebieten, im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und im sonstigen Nebenstrafrecht mit den jeweiligen Besonderheiten. Des Weiteren verteidigt er in Ordnungswidrigkeiten und in Bußgeldangelegenheiten. Selbstverständlich übernimmt er auch eine Pflichtverteidigung. Die Tätigkeit umfasst auch Fragen der Strafvollstreckung.

Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Gerade schon das Ermittlungsverfahren von Polizei oder Staatsanwaltschaft kann den weiteren Verlauf im Strafverfahren stark beeinflussen. Es ist dringend davon abzuraten, zunächst selbst die Verteidigung zu führen. Ohne vorherige Konsultation eines Strafverteidigers sollten gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben gemacht werden. Dies gilt insbesondere auch bei einer möglichen Durchsuchung, Beschlagnahme oder Verhaftung.

Herr Strauß kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Halten Sie bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl in den Händen, sollten Sie sich umgehend mit Rechtsanwalt Strauß in Verbindung setzen, damit gegebenenfalls gesetzte Fristen für eine Einlassung zum Tatvorwurf oder die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung gewahrt werden können. Er wird stets Ihren Vorteil im Auge behalten, sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Sollte gegen Sie ein Haftbefehl bestehen oder bereits die Untersuchunghaft vollzogen werden, können die Möglichkeiten im Rahmen einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde erörtert werden, die eventuell eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung (Haftverschonung) des Haftbefehls möglich machen.

Rechtsanwalt Jochen Strauß übernimmt die Strafverteidigung bei Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Betrug, Untreue, Unterschlagung oder Sachbeschädigung ebenso wie bei Körperverletzung, Nötigung oder Brandstiftung. Er übernimmt auch die Verteidigung im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag.

Im Jugendstrafrecht vertritt Herr Strauß straffällig gewordene Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um  entwicklungsspezifische Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich - verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht - Unterschiede im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.

Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Strauß Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem der Anbau, Besitz, Konsum, die Einfuhr, das Handeltreiben oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis (Gras, Haschisch), Opium, Kokain, Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine, Ecstasy (auch: Extasy) oder sonstiger Drogen beinhalten.

Im Wirtschaftsstrafrecht wird der Jurist unter anderem bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, , Bestechlichkeit und Abgabenhinterziehung aktiv.

Im Übrigen vertritt Rechtsanwalt Jochen Strauß auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Verfassen einer Revisionsschrift ist ein komplizierter Vorgang, da durch das Revisionsgericht keinerlei Tatsachenfeststellung mehr getroffen wird und neue Beweismittel nicht mehr vorgetragen werden können. Unerlässlich hierfür sind daher die fundierte Kenntnis der zugrundeliegenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie die langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen.

Sein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Medizinrecht. Es bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen der Ausübung des (zahn)ärztlichen Berufs. Dem (Zahn)Arzt stehen hier unter anderem die jeweils örtlich zuständige Kassenärztliche Vereinigung (z.B. KV Nordrhein, KZV Nordrhein), die Ärztkammer bzw. die Zahnärztekammer sowie die Bezirksregierung (Regierungspräsidium) gegenüber. Im Medizinrecht behandelte Problemfelder sind, das (zahn)ärztliches Vertragsrecht, Kassenrecht, aber auch das Berufsrecht und Standesrecht.

Hervorzuheben ist hier das Medizinstrafrecht als Schnittstelle zum Strafrecht beispielsweise bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen wie dem Abrechnungsbetrug und der Körperverletzung gegenüber Patienten oder Bestechung. Die daraus möglichen Konsequenzen für den (Zahn)Arzt können gravierend sein und bis zum Verlust der Approbation führen. Herr Strauß steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite. Aufgrund der Doppelfachanwaltschaft ist in diesem Bereich eine besondere Kompetenz vorhanden. Hierdurch werden die möglichen Rechtsfolgen eines Strafverfahrens unter Beachtung der berufs-, approbations- und zulassungsrechtlichen Nebenverfahren analysiert und abgewogen.

Das (zahn)ärztliche Vertragsrecht und Kassenarztrecht umfasst auch die arztspezifischen Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht wie die Vertrags(zahn)arztzulassung, die Honorierung für Arzt und Zahnarzt und den Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung).

Im allgemeinen Berufsrecht und Standesrecht behandelt Rechtsanwalt Jochen Strauß Fragen zur Approbationsordnung (Approbationsrecht), Zulassungsverordnung (Zulassungsrecht) und der ärztlichen Berufsordnung und berät bezüglich  spezieller Regelungen zur Ausübung des (zahn)ärztlichen Berufs wie zum Beispiel die Röntgenverordnung.

Herr Strauß unterstützt Sie allgemein in Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren und Zulassungsverfahren sowie in berufsrechtlichen Verfahren vor den jeweiligen Gremien. Er berät Sie zum Umgang mit der kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und führt erforderlichenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzungen.

Rechtsanwalt Jochen Strauß hat Verfahren in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt sowie Verfassungsbeschwerden und einstweilige Anordnungen zum Bundesverfassungsgericht mit strafrechtlichen und medizinrechtlichen Fragestellungen bearbeitet.

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