Klaus Peter Raabe wurde 1955 geboren und ist seit 1984 als Rechtsanwalt in Bochum tätig. Er arbeitet in der überregionalen Anwaltskooperation Dr. Geyer & Borchert. Zu den Mandanten zählen vor allem Versicherer, mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Privatleute. Durch die Anwaltskooperation ist eine umfassende rechtliche Beratung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten möglich.
Rechtsanwalt Raabe berät und vertritt Sie im Baurecht und Immobilienrecht, Handelsrecht, Energierecht, Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie in der Unternehmensberatung.
Termine können während der Büroöffnungszeiten montags bis donnerstags zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr und freitags zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr vereinbart werden. Die Büroräume befinden sich zentral in Bochum-Ehrenfeld, in der Christstraße 25.
Im Baurecht und Immobilienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Raabe Sie zu allen Fragen, die im Rahmen eines Bauvorhabens auftauchen können. Die rechtliche Beratung umfasst dabei sowohl das öffentliche Baurecht als auch das private Baurecht. Zu den wichtigsten Aspekten, die im Baurecht beachtet werden müssen zählen Bauvertrag, Bauherr, Werkvertrag, Bauordnungsrecht, Einhaltung von Auflagen, Flächennutzungsplan oder Baugenehmigung.
Das Handelsrecht stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Raabe dar. Hier berät und vertritt er Sie sowohl zu klassischen Aufgabenstellungen wie der Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und der umfassenden Beratung und Vertretung in allen Fragen des Handelskaufs bis zur Begleitung bei der Umsetzung moderner Handelsformen wie dem E-Commerce. Daneben berät er Sie auch umfassend zum Handelsvertreterrecht, Unternehmensgründung, Geschäftsführerhaftung, Unternehmensnachfolge und Umwandlungen von Gesellschaften.
Im Energierecht berät und vertritt er Energieversorger bei Streitigkeiten vor Gericht. Ebenso berät er zu Fragen der Einspeisevergütung, bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Energieversorgern sowie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Klaus Peter Raabe ist das Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht. Hierunter fallen alle rechtliche Fragestellungen zum Liegenschaftsrecht, Erbbaurecht, Hypothek, Grundschuld, bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums, rückständige Wohngeldzahlungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Rechtsanwalt Klaus Peter Raabe berät seine Mandanten bei Bedarf auch in Englisch und Niederländisch. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Bochumer Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht. Zudem ist er als Schlichter/Schiedsrichter nach SO-Bau tätig und Vorstand der Vereinigung der Lohnsteuerzahler Bochum.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Anwaltskooperation Dr. Geyer & Borchert (www.geyer-borchert.de)!
Rechtsanwalt Klaus Peter Raabe freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!