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Marcus Yersin aus 12165 Berlin


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Marcus Yersin spricht folgende Sprachen:


 

Marcus A. Yersin, Rechtsanwalt.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Marcus Yersin ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitet in Berlin in der Sozietät Yersin Ruthe. Rechtsanwalt Yersin berät und vertritt Sie zum Mietrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gewerbemietraumrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Vertragsrecht und Kaufrecht.

 

Seit 2006 ist Rechtsanwalt Marcus Yersin als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.  Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist ein Haupttätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Yersin. Er verfügt über ein umfassendes Fachwissen in diesem Bereich und vertritt Eigentümer, Vermieter, Mieter und Verwalter bei allen Problemen, die im Immobilienrecht, im Grundstücksrecht, im Mietrecht und im WEG-Recht auftreten können. Eine rechtliche Beratung und Vertretung kann hier notwendig sein, bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien. Gründe für mietrechtliche Streitigkeiten können Fragen zu Mietvertrag , Kündigungsschutz, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kautionsrückzahlung und Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen oder die Nebenkostenabrechnung sein.

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Marcus Yersin ist das Vertragsrecht. Hier bietet er Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Vertragspartner - wie z.B. Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung oder Schadensersatz. Die Beratung umfasst dabei im Miet- und Immobilienrecht vor allem Fragen zum Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag.

Rechtsanwalt Marcus Yersin ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und WEG-Recht im Deutschen Anwaltsverein. Er ist vertretungsbefugt an allen deutschen Gerichten (Ausnahme: BGH für Zivilsachen).

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Yersin Eigentümer, Vermieter, Mieter und Verwalter bei allen Problemen, die im Immobilienrecht, im Grundstücksrecht, im Mietrecht und im WEG-Recht auftreten können. Eigene praktische Tätigkeiten in der Haus- und Eigentumsverwaltung runden die Rechtskenntnisse ab: "Nur wer alle Bereiche kennt, kann optimal beraten - insbesondere im Vorfeld" - Rechtsanwalt Marcus Yersin ist damit Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen rund um Miete, Wohnungseigentum und Immobilien.

Beratungstermine können während der Büroöffnungszeiten montags bis donnerstags zwischen 09.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie freitags zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr vereinbart werden. Bei Bedarf nimmt Rechtsanwalt Yersin auch Termine außerhalb der üblichen Geschäftszeiten wahr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Sozietät Yersin Ruthe (www.ryr-berlin.de)!

Rechtsanwalt Marcus Yersin freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Online-Anfrage!

 

 

Adresse

  • Kanzlei Yersin
  • Schloßstr. 41a
    12165 Berlin
    Steglitz
    Deutschland
  • Telefon   +49 30 87531875
  • Telefax   +49 30 85726596
  • www.yersin.de

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