Elfriede Kreitz ist seit 1995 in Düsseldorf Oberkassel als Rechtsanwältin tätig. In ihrer Kanzlei berät sie ihre Mandanten zum Familienrecht und Arbeitsrecht. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2002 Fachanwältin für Familienrecht.
Zu den Mandanten von Rechtsanwältin Kreitz gehören im Familienrecht Privatpersonen und Unternehmer, im Arbeitsrecht berät und vertritt sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Der Schwerpunkt der Juristin ist das Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Kreitz sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Sie berät ihre Mandanten hier zu allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und dessen Kündigung. Die rechtliche Beratung umfasst sowohl die gerichtliche Vertretung als auch die Beratung vor einem gerichtlichen Verfahren, z.B auch bei einer Vergleichsverhandlung. Dazu zählen der Arbeitsvertrag, Kündigungsschutzklage, Urlaubsanspruch, Lohnanspruch, Abmahnung, Versetzung, Outplacement und Arbeitszeugnis.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Familienrecht, hier berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Kreitz ihre Mandanten umfassend und ist auch als Mediatorin tätig. Rechtsanwältin Kreitz ist auch bei einer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen ihre kompetente Ansprechpartnerin. Nach einer Trennung sind Streitigkeiten über Unterhalt fast unvermeidbar. Fragen zu Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Kindesunterhalt werden von ihr behandelt und bei Bedarf unterstützt Rechtsanwältin Kreitz ihre Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung vom Unterhaltsanspruch. Weiterhin berät und vertritt sie ihre Mandanten zu Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich) und die Vermögensauseinandersetzung, Konten, etc.
Beratungstermine können in den Bürozeiten vereinbart werden.
Weitere Informationen sind auch auf Frau Kreitz' Homepage unter www.ra-kreitz.de zu finden.