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Andreas Kaiser aus 33649 Bielefeld


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Andreas Kaiser spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwalt Andreas Kaiser ist Partner der 1998 gemeinsam mit Rechtsanwalt und Notar Klaus Betzendahl gegründeten Sozietät Betzendahl & Kaiser in Bielefeld. Die Büroräume der Kanzlei liegen im oberen Stockwerk des Volksbank Gebäudes mitten im Ortskern von Bielefeld-Quelle. Die Kanzlei ist sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Die Buslinie 22 (Bielefeld) und die Buslinie 88 (aus Steinhagen) halten an der Haltestelle „Quelle Kirche“. Die Buslinie 121 (aus Brackwede) hält an der Haltestelle „Klemensstrasse“. Von beiden Haltestellen ist es nur ein kurzer Fußweg bis zu den Räumlichkeiten der Kanzlei.

Die Bürozeiten zur Terminabsprache sind montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr sowie montags, dienstags, donnerstags und freitags von 14.30 bis 17.30 Uhr. Mandanten, für welche die Treppen zur Kanzlei ein Hindernis darstellen, bietet Herr Kaiser an, die Besprechungstermine in den ebenerdigen Räumlichkeiten der Volksbank durchzuführen.

Andreas Kaiser, seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, betreut seine Mandanten im Familienrecht, Arbeitsrecht und privaten Baurecht. Er legte 1996 die Prüfungen für den Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht erfolgreich ab.

Zum Arbeitsrecht gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit. Andreas Kaiser berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte oder Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Rechtsanwalt Andreas Kaiser berät und vertritt seine Mandanten auch bei Scheidung oder Trennung.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den nicht-öffentlichen Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Vertragsverhältnissen zwischen dem Besteller (Bauherr, Generalunternehmer oder Anlagenbauer) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Architekt, Ingenieur, Bauunternehmen oder Handwerker). Das private Baurecht umfasst Streitigkeiten bei der Erstellung oder Modernisierung von Bauwerken. Andreas Kaiser bietet Ihnen sowohl die Beitreibung einer offenen Handwerkerrechnung als auch die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Bauträger oder Handwerker. Dies umfasst insbesondere Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), Baumängel, Werkvertrag oder Architektenforderung.

Adresse

  • Kanzlei Betzendahl & Kaiser
  • Carl-Severing-Straße 97a
    33649 Bielefeld

    Deutschland
  • Telefon   +49 521 946660
  • Telefax   +49 521 9466622
  • www.rae-be-ka.de

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