Rechtsanwältin Anita Buchner betreibt ihre Kanzlei seit 1997 innerhalb einer Bürogemeinschaft mit weiteren Rechtsanwältinnen.
Die Kanzlei in Bad Soden befindet sich in unmittelbarer Nähe des neuen Kurparks sowie auch in direkter Nähe zum S-Bahnhof und für Mandanten daher sehr gut erreichbar.
Als engagierte Rechtsanwältin ist es das Anliegen von Frau Buchner, für Menschen in den unterschiedlichsten rechtlichen Konflikten Lösungen zu erarbeiten und ihnen damit weiterhelfen zu können.
Im Familienrecht liegt der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung und vertragliche Gestaltungen. Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld von Rechtsanwältin Anita Buchner dar.
Das Erbrecht bildet einen weiteren Interessenschwerpunkt der Juristin. Im Erbrecht ist es wichtig, auch schon vor dem Erbfall Regelungen festzulegen, um Streitigkeiten zu verhindern. Rechtsanwältin Buchner berät Sie zu allen vermögensrechtlichen Fragestellungen, die im Todesfall auftreten können. Weiterhin betreut sie Sie in allen Fragen zum Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilausschluss, Erbengemeinschaft, Firmennachfolge und weitere Fragen zur Nachfolgeproblematik. Auch zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung steht Ihnen Frau Buchner mit Rat und Tat zur Seite.
Im Mietrecht werden Mieter und Vermieter von Rechtsanwältin Buchner vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mieterhöhung, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht werden im Mietrecht geregelt.
Rechtsanwältin Anita Buchner ist auch im Verkehrsrecht, insbesondere bei der Unfallregulierung für ihre Mandanten aktiv.
Bei der Unfallregulierung geht es vorwiegend um die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch einen Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.