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Markus Pütz aus 53359 Rheinbach


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Markus Pütz spricht folgende Sprachen:


 

Markus Pütz ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt, bevor er im Jahr 2000 seine eigene Kanzlei gründete.

Rechtsanwalt Pütz berät Sie in den verschiedensten rechtlichen Problemen, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, sowie auch im Handels- und Gesellschaftsrecht und bei der Vertragsgestaltung.

Herr Pütz hat viel Freude an seinem Beruf, insbesondere daran, dass er seinen Mandanten mit seiner Arbeit Lösungen anbieten und damit helfen kann. Er spricht auch fließend Englisch.

Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht verfügt Herr Pütz über ein umfassendes Fachwissen. Er vertritt Eigentümer, Vermieter, Mieter und Verwalter bei allen Problemen, die im Immobilienrecht, im Grundstücksrecht, im Mietrecht und im WEG-Recht auftreten können. Gründe für mietrechtliche Streitigkeiten können Fragen zu Mietvertrag , Kündigungsschutz, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kautionsrückzahlung, Schönheitsreparaturen oder die Nebenkostenabrechnung sein.

Im Verkehrsrecht gehören zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit insbesondere die Unfallregulierung und die Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Wertminderung, Behandlungskosten, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht), Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot und Führerscheinrecht (Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Abkürzung der Führerscheinsperrfrist).

Zum Arbeitsrecht gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit. Rechtsanwalt Markus Pütz berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte oder Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Herr Pütz berät und vertritt Sie ebenso bei allen Problemen aus dem Familienrecht. Sie können sich hier vertrauensvoll an den Juristen wenden, wenn es um die Trennung von Eheleuten, die Vorbereitung einer Ehescheidung oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geht. Er berät Sie kompetent zur Ehescheidung und den Folgesachen (Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich).

Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht berät Rechtsanwalt Pütz umfassend über die Wahl der Gesellschaftsform (OHG, KG, GmbH oder AG) bis zur Gesellschaftsgründung oder Gesellschaftsumwandlung. Der Jurist erstellt Ihren individuellen Gesellschaftsvertrag und Ihre Satzung und begleitet Gesellschafterversammlungen.

Sein Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere auch die Prüfung bestehender Verträge sowie die Vertragsgestaltung.

Adresse

  • Weiherstraße 16
    53359 Rheinbach

    Deutschland
  • Telefon   +49 2226 90880
  • Telefax   +49 2226 908829
  • www.rechtsanwalt-puetz.de

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