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Joachim Remdt aus 99880 Waltershausen


Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:


Deutschland

Joachim Remdt spricht folgende Sprachen:


 

Rechtsanwalt Joachim Remdt ist in den Bürozeiten zwischen montags und donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 09.00 bis17.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr telefonisch erreichbar. Termine werden nach Vereinbarung getroffen.

Die Büroräume der 1990 von Rechtsanwalt Remdt gegründeten Kanzlei liegen an der Ecke Ibenhainer Straße/Schillerstraße in einem Wohngebiet im Südosten von Waltershausen. Vor dem Kanzleigebäude gibt es kostenfreie öffentliche Parkplätze. Der Bahnhof ist etwa fünfzehn Gehminuten entfernt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Remdt ist vorwiegend zivilrechtlich aber auch verwaltungsrechtlich ausgerichtet. Joachim Remdt betreut seine Mandanten im Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht. Rechtsanwältin Patricia Remdt - Gräfenhan, Tochter des Kanzleiinhabers und freie Mitarbeiterin der Kanzlei, berät und vertritt Sie im Familienrecht, Arbeitsecht und Mietrecht. Rechtsanwalt Remdt spricht gut Englisch.

Das Verwaltungsrecht umfasst die vielfältigen rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürger. Staatliches Handeln ist dabei nicht auf Handlungen von Ämtern und Behörden beschränkt. Staatliche Handlungen können etwa auch durch privatrechtlich organisierte kommunale Eigenbetriebe, Körperschaften oder Beliehene vorgenommen werden. Rechtsanwalt Joachim Remdt berät und vertritt Sie bundesweit in Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, Berufungsverfahren, Revisionsverfahren, Eil-Rechtsschutz nach § 47, § 80 oder § 123 VwGO, Beschwerden, Normenkontrollverfahren et cetera.

Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht gehören unter anderem Unfallregulierung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Wertminderung, Behandlungskosten, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Abkürzung der Führerscheinsperrfrist.

Joachim Remdt berät Sie bei der Ausarbeitung ihres Testaments oder Erbvertrages. Nach dem Erbfall berät und vertritt er zum Beispiel hinsichtlich folgender Aspekte:

 

  • Sind Sie Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer? Welche anderen Personen sind an dem Nachlass beteiligt? Liegt ein Testament vor oder tritt die gesetzliche Erbfolge ein?
  • Woraus besteht die Erbschaft und sind Verbindlichkeiten (Darlehen, Hypotheken, Steuerschulden et cetera) zu berücksichtigen? Von wem erhalten Sie Auskunft über die Erbschaft? Können Sie die Erbschaft ausschlagen?
  • Wie ist das Verhältnis mehrerer Erben zu regeln? Wer verwaltet den Nachlass und setzt den Nachlass auseinander? Wie und gegenüber wem können Sie Ihre Ansprüche geltend machen?
  • Benötigen Sie einen Erbschein und wo können Sie diesen beantragen?

 

Adresse

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