Die Anwaltskanzlei Stein in Stuttgart ist Spezialist für alle deutsch-französischen Rechtsfragen rund um das Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und die grenzüberschreitende Lebens- und Vermögensplanung. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, dass ein Übersetzer Ihnen das Schreiben der fremden Behörde übersetzt, sondern beauftragen Sie einen Fachmann wie Kanzleigründer Oliver Stein. Er ist bestens mit den Rechtsordnungen von Deutschland und Frankreich vertraut und korrespondiert fließend in Französisch.
Bei der Korrespondenz mit ausländischen Behörden ist vor allem Erfahrung gefragt, denn nicht nur die Sprache ist eine natürliche Hürde, sondern auch die andere Kultur und der unterschiedliche Verhandlungsstil. Es ist beruhigend, einen Experten wie Oliver Stein mit dieser Aufgabe zu beauftragen.
Die Kanzlei Stein ist zudem gerne Ansprechpartner für Unternehmen aus Süddeutschland, die Geschäfte in Frankreich planen. Hier werden Sie zum Thema Gründung umfassend beraten.
Oliver Stein ist 1973 geboren und studierte in Augsburg und Leipzig Jura. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er das Referendariat in Karlsruhe. Er korrespondiert fließend in Französisch und spricht Englisch.
Mit der Gründung seiner eigenen Kanzlei erfüllte er sich den Wunsch, spezialisiert im deutsch-französischen Recht und dabei besonders im Steuerrecht zu beraten.
Lassen Sie sich bei der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich von einem Spezialisten wie Oliver Stein beraten. Er wird Ihnen die französischen Gesellschaftsformen vergleichend mit den deutschen wie der GmbH, AG, OHG und KG erklären. Zur Auswahl in Frankreich stehen SARL (vergleichbar mit der GmbH), SAS (kleine AG), SNC (OHG), SCS (KG) und SA (AG). Die Aufnahme der Geschäfte im Nachbarland sollte gut geplant sein. Lassen Sie Herrn Stein analysieren, welche Schritte eingeleitet werden müssen, um auch in Frankreich Erfolg zu haben. Dazu werden neben Ihrem Geschäftsmodell auch personelle und steuerliche Aspekte in die Überlegungen miteinbezogen. Starten Sie mit Hilfe von Rechtsanwalt Stein erfolgreich in Ihre unternehmerische Zukunft in Frankreich!
Im Erbschaftssteuerrecht berät der Jurist Sie beim Vererben und Verschenken zwischen Bürgern aus Deutschland und Frankreich. Welches Recht ist bei einem Erbe beziehungsweise einer Schenkung einschlägig? Sind Sie Franzose und Erbe eines Deutschen oder umgekehrt? Beauftragen Sie Herrn Stein damit, Ihren Erbteil geltend zu machen. Hier ist ebenfalls die Zweisprachigkeit des Anwalts Gold wert. Diese wird Ihnen Zeit sparen und die Sicherheit geben, dass Sie beispielsweise Ihren Pflichtteil fristgerecht annehmen oder ausschlagen.
Des Weiteren bietet Ihnen Oliver Stein eine grenzüberschreitende Vermögensplanung und die Beratung zur Unternehmensnachfolge unter besonderer Berücksichtigung von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.
Eine in Deutschland abgeschlossene Lebensversicherung muss in Frankreich nicht unbedingt gelten. Lassen Sie Herrn Stein die Vertragsbedingungen genauestens prüfen und Sie dazu beraten wie Sie sich am besten absichern.
Bei einer Steuerprüfung kann eine Steuernachzahlung fällig werden. Hier vertritt Sie Herr Stein beim Einspruchsverfahren.