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Abmahnung

Die Abmahnung bezeichnet im Arbeitsrecht die Anweisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, eine bestimmte Verhaltensweise künftig zu unterlassen. Besonderes Gewicht kommt der Abmahnung in den Bereichen des Arbeitsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts zu. Eine Abmahnung ist außerdem Voraussetzung für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses. Sollte ein Arbeitnehmer dauerhaft zu spät kommen, kann dies ein Grund für eine Abmahnung sein. Wenn der Arbeitnehmer nach Erhalt seiner Abmahnung wiederholt zu spät kommt, ist eine Kündigung gerechtfertigt.
Somit soll die Abmahnung also dazu dienen, Auseinandersetzungen friedlich, direkt und möglichst kostengünstig zu klären. Eine Abmahnung, die im Urheberrecht und gewerblichen Rechtschutz erfolgt, muss neben dem „Tatbestand“ und den rechtlichen Erklärungen auch eine Androhung rechtlicher Konsequenzen (im konkreten Fall eine Kündigung) und eine Fristsetzung aufweisen. Unbedingt zu beachten ist die grundsätzliche Notwendigkeit einer Abmahnung für eine spätere Kündigung. Nur bei besonders schweren Verstößen ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zu erteilen.
Sollten in einer Abmahnung mehrere fehlerhafte Verhaltensweisen des Arbeitnehmers angeführt werden, müssen diese alle zutreffend sein. Falls ein beanstandeter Punkt nicht der Realität entsprechen sollte, gilt die gesamte Abmahnung als ungültig. Dabei ist es irrelevant, wenn die restlichen Verstöße zutreffend sind. Durch eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geboten werden, seine Verhaltensweisen kritisch zu reflektieren und entsprechend zu verändern.
Hat ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, kann er auf unterschiedlichste Weise reagieren. Liegt eine berechtigte oder zumindest teilweise berechtigte Abmahnung vor, kann der Verletzte eine Unterlassungserklärung anfordern. Eine weitere Möglichkeit ist ein Vergleich, der mit der Gegenseite verhandelt werden kann. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, muss der Arbeitnehmer nichts unternehmen und kann auf ein Gerichtsverfahren warten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Gegenabmahnung zu verfassen, in der verlangt wird, von weiteren Abmahnungen abzusehen. Für welches dieser Verfahren sich der Arbeitnehmer auch entscheiden sollte, zunächst ist es immens wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, der die nötige Kompetenz und Erfahrung mitbringt.
Auch im Mietrecht spielt die Abmahnung eine große Rolle. In dieser Abmahnung wird nicht nur gefordert, dass der Mieter bestimmte Dinge tun bzw. unterlassen soll, sondern sie droht auch mit einer Kündigung, falls der Mieter sich weigern sollte, den Aufforderungen nachzukommen. Diese Kündigung ist rechtlich wirksam, falls der Mieter auf die Abmahnung nicht reagiert.
Befinden Sie sich in einer derartigen Situation und Ihnen wird eine Kündigung angedroht, obwohl Sie zuvor keine Abmahnung erhielten? Dann machen Sie sich bei anwalt.com auf die Suche nach einem passenden Anwalt, der Sie in Ihrem Fall bezüglich einer Abmahnung unterstützt.