Ausbildung
Unter Ausbildung versteht man die Vermittlung bestimmter Kenntnisse, Fertigkeiten und des gewissen Know-how an einen Auszubildenden. Dieser soll dabei sowohl fachliches als auch berufliches Wissen erlangen.Besonders wichtig in einer Ausbildung ist das Sammeln praktischer Berufserfahrung. Die Vermittlung der geforderten Fertigkeiten übernehmen einerseits die Berufsschule und andererseits der Ausbildungsbetrieb. Man spricht deshalb häufig von einem dualen Bildungssystem. Um eine einheitliche Ausbildung zu gewährleisten, erlassen zuständige Ministerien Verordnungen.
Der Unterricht an der Berufsschule findet entweder als Block oder an einem Tag in der Woche statt. Bei gewissen Ausbildungsberufen findet der Unterricht an separaten Berufsfachschulen statt. Dazu zählen unter anderem Berufe in den Bereichen der Technik, der Hauswirtschaft oder der Heilkunde.
Die Dauer der Ausbildung kann zwei bis dreieinhalb Jahre betragen, je nach Beruf. Diese ist im Gesetz festgelegt, kann jedoch auch bei überdurchschnittlichen Leistungen verkürzt werden. Des Weiteren gibt es auch Berufsausbildungen, die vollzeitschulisch ablaufen. Um dennoch praktische Erfahrungen zu sammeln, müssen die Auszubildenden beispielsweise Anerkennungspraktika (Erzieher) oder andere Praktika absolvieren, die unterschiedlich lang sind und in verschiedenen Unternehmen stattfinden.
Seit April 2005 besteht die Möglichkeit eine Ausbildung nicht nur in Vollzeit, sondern auch in Teilzeit zu durchlaufen. Diese Einführung sollte vor allem alleinerziehenden Elternteilen helfen, die ihre Kinder betreuen müssen und denen es unmöglich ist, eine Ausbildung in Vollzeit zu bewältigen. Des Weiteren können auch Erkrankungen und die dadurch bedingten Einschränkungen Ursache für die Einführung einer Ausbildung in Teilzeit sein. Voraussetzungen für die Ausbildung in Teilzeit sind zum einen die Einigung zwischen Betrieb und Auszubildendem und zum anderen die Zustimmung der verantwortlichen Kammer. Die minimale Anzahl an Arbeitsstunden in der Woche muss dabei 20 betragen, wodurch sich die Dauer der Ausbildung um mindestens sechs und höchstens zwölf Monate ausweitet.
Inhaltlich darf die Ausbildung in jedem Bundesland spezifisch ausgestaltet werden. Eine Komponente der Ausbildung, die jedoch überall gilt, machen sogenannte Unterweisungen aus. Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Auszubildende vom Ausbilder in angemessenem Umfang unterwiesen werden.
Gesetzlich geregelt ist die Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder auch in der Handwerksordnung. In diesem finden sich detaillierte Vorgaben rund um die Ausbildung, beispielsweise zur Dauer und dem Ablauf der Ausbildung oder den beizubringenden Kenntnissen.
Das Arbeitsrecht sieht für Ausbildende eine ganze Reihe Sondervorschriften vor. Somit sollen beispielsweise Kinderarbeit verboten und Rücksicht auf die beschränkte Leistungsfähigkeit von jugendlichen Auszubildenden (vgl. hierzu Jugendarbeitsschutzgesetz) genommen werden. Sollte das Jugendschutzgesetz durch den Ausbildenden verletzt werden, kann dies mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet oder in extrem schwerwiegenden Fällen sogar mit Freiheitsentzug belegt werden.
Am Ende der Ausbildung erhält der Auszubildende ein Zeugnis, in welchem die Dauer, das Ziel und die Art der Ausbildung und außerdem Angaben zu beruflichen Fertigkeiten und fachlichem Wissen enthalten sein müssen.
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