Fahrverbot
Mit einem Fahrverbot kann sowohl eine Straftat als auch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr geahndet werden. Das Fahrverbot gehört zusammen mit der Verwarnung und der Geldbuße zu den wichtigsten Rechtsfolgen bei verkehrsrechtlichen Vergehen.Liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit wegen grober oder beharrlicher Pflichtverletzung des Fahrzeugführers vor, muss er mit neben einer Geldbuße auch mit einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen. Bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze wird in der Regel immer ein Fahrverbot verhängt.
Ein Fahrverbot wird zum Beispiel beim Tatbestand „Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung“ angeordnet. In diesem Fall beträgt die Dauer des Fahrverbot aktuell einen Monat.
Als Konsequenz des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt und von der Fahrerlaubnis (die an sich weiter besteht) kein Gebrauch gemacht werden während des Zeitraums des Fahrverbot. Ist die Fahrverbot-Dauer abgelaufen, erhält der Betroffene seinen Führerschein zurück und das Fahrverbot erlischt. Das Fahrverbot kann sich auf Kraftfahrzeuge jeder Art erstrecken oder auf Kraftfahrzeuge einer bestimmten Art begrenzt werden.
Sofern es sich ein Fahrverbot in Folge eines Geschwindigkeitsverstoßes oder Rotlichtverstoßes handelt, kann der Autofahrer selbst festlegen, wann er seinen Führerschein abgeben will. Der Zeitraum muss allerdings in den vier Monaten ab der Verhängung des Fahrverbots liegen und der Fahrer darf in den letzten zwei Jahren nicht schon einmal ein Fahrverbot erhalten haben. Da vor allem für Pendler und beschäftigte im Transport- und Verkehrsgewerbe ein Fahrverbot eine Gefährdung der Arbeitsstelle darstellt, legen viele betroffenen gerne den Zeitraum des Fahrverbots in die Urlaubszeit.
Sobald der Betroffenen seinen Führerschein bei der Bußgeldbehörde abgibt, beginnt der Zeitraum des Fahrverbots. Eine vorläufige Entziehung des Führerscheins kann unter Umständen auf die Dauer des Fahrverbots angerechnet werden. Der Führerschein wird dann während des Fahrverbots in der Geschäftsstelle des Gerichts aufbewahrt und kann dort nach Ablauf des Fahrverbots wieder abgeholt werden beziehungsweise wird per Post an den Inhaber gesendet. Wird das Fahrverbot missachtet, droht eine Strafe sowie die Entziehung des Fahrzeugs.
Zu beachten ist, dass das Fahrverbot eindeutig von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu trennen ist. Letztere bleibt auch während eines Fahrverbots bestehen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn der Inhaber ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. In diesem Fall darf der Betroffene dann solange kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen bis ein sogenanntes MPU-Gutachten seine Unfähigkeit wiederlegt.
