€ 40,-
Frage vom 07. Dezember 2011, 21:15
Antwort vom 07. Dezember 2011, 21:42
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach Ihrem Sachvortrag haben Ihre Kunden kein Recht zur Stornierung der Bestellung. Insoweit können Sie auf die Durchführung des Vertrages bestehen. Eingegangene Verträge sind einzuhalten und können nicht einfach grundlos rückabgewickelt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg
Nachfrage vom 07. Dezember 2011, 21:50
Guten Abend,
danke für Ihre Antwort, in meinem Shop wird jeder Artikel mit einer Lieferzeit gekennzeichnet, welche in diesen Fällen auch immer eingehalten worden wären.
Auch biete ich das Rückgaberecht anstatt das Wiederrufsrecht in meienm Shop an, was am Ende ja nicht wirklich die Rechtslage ändern sollte.
Wie sieht es mit meiner Frage nach den Maßnahmen aus, zu was wäre ich in diesem Fall berechtigt, welche Gebühren kann ich in solchen Fällen erheben, daher was kann man für die Bearbeitung etc. als Pauschalbetrag in Rechnung stellen.
Antwort vom 07. Dezember 2011, 21:55
Sehr geehrter Fragesteller,
das lässt sich nicht ohne weiteres beantworten.
Sie können aber jedenfalls die Kosten geltend machen, die Ihnen infolge der unberechtigten Stornierung erwachsen sind.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth