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kaufrecht

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Kategorie: Privatrecht & Kaufrecht

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Frage vom 07. Dezember 2011, 21:15

Guten Abend,

ich betreiben neben meinem Studium einen Online Shop, welcher nun auch sehr gut läuft und auch nach meinem Studium beim derzeitigen Stand auf eine Haupttätigkeit geändert wird.
Leider gibt es auch immer wieder Kunden, die einfach Produkte bestellen und dann nach vielleicht 1-2 Stunden stornieren wollen, was im Grunde genommen kein Problem ist, da ich dafür ja noch keinen Aufwand hatten.
Jedoch gibt es auch immer wieder Personen, die einfach Bestellen und nur die Überschrift lesen aber nicht das was wichtig ist und auch sehr gut einsehbar.
Lieferzeiten sind auch so bemessen, das die Ware zu 98% immer pünktlich beim Kunden ist.
Was ist nun aber, wenn der Kunde die Lieferzeit nicht beachtet hat und dann einfach innerhalb meine Lieferzeit, stornieren will.
Ich hatte auch dort kein Problem, den Betrag zu erstatten, jedoch ist es derzeit durch das Weihnachtsgeschäft auch damit etwas höher geworden und ich die Ware dann ja auch erstmal an jemand anderes Verkaufen muss, da die Ware bereits beim Lieferanten bestellt ist.

Leider gibt es im Internet auch sehr viele verschiedene Meinungen zu diesem Thema aber wenn ich mich richtig informiert habe, dann sollte ich die Stornierung auch nicht akzeptieren bzw. könnte ich bei Stornierung die Kosten an den Kunden weiter geben, wenn dieser Vorzeitig aus dem Kaufvertrag will.

Daher würde mich nun interessieren, egal ob schon bezahlt oder gerade vor 2 Stunden bestellt, was kann ich als Verkäufer dagegen machen und vom Kunden fordern.

Ich würde mich über eine Antwort freuen und wäre dann auch über eine weitere Zusammenarbeit bereit um solche Fragen oder Forderungen schnell klären zu können.

Antwort vom 07. Dezember 2011, 21:42

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.


Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.


Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Nach Ihrem Sachvortrag haben Ihre Kunden kein Recht zur Stornierung der Bestellung. Insoweit können Sie auf die Durchführung des Vertrages bestehen. Eingegangene Verträge sind einzuhalten und können nicht einfach grundlos rückabgewickelt werden.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.




Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg


Karlheinz Roth
aus Hamburg

Nachfrage vom 07. Dezember 2011, 21:50

Guten Abend,



danke für Ihre Antwort, in meinem Shop wird jeder Artikel mit einer Lieferzeit gekennzeichnet, welche in diesen Fällen auch immer eingehalten worden wären.


Auch biete ich das Rückgaberecht anstatt das Wiederrufsrecht in meienm Shop an, was am Ende ja nicht wirklich die Rechtslage ändern sollte.



Wie sieht es mit meiner Frage nach den Maßnahmen aus, zu was wäre ich in diesem Fall berechtigt, welche Gebühren kann ich in solchen Fällen erheben, daher was kann man für die Bearbeitung etc. als Pauschalbetrag in Rechnung stellen.

Antwort vom 07. Dezember 2011, 21:55

Sehr geehrter Fragesteller,
das lässt sich nicht ohne weiteres beantworten.


Sie können aber jedenfalls die Kosten geltend machen, die Ihnen infolge der unberechtigten Stornierung erwachsen sind.



Mit freundlichen Grüßen


RA K. Roth

Karlheinz Roth
aus Hamburg