Führerschein
Der Führerschein ist zunächst eine amtliche Bescheinigung, ein Dokument, ein bedrucktes Blatt Papier bzw. eine Plastikarte und wird umgangssprachlich auch als „Lappen“ bezeichnet. Erst in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, also der behördlichen Genehmigung zum Steuern eines maschinengetriebenen Fahrzeugs, berechtigt der Führerschein zum Autofahren auf öffentlichen Straßen und Wegen. Es gibt allerdings einige Fahrzeugtypen, für die kein Führerschein nötig ist. Dazu gehören beispielsweise gewöhnliche Fahrräder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor, Betriebserlaubnis und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Auch für Krankenfahrstühle mit maximal 10 km/h ist kein Führerschein notwendig.Der Führerschein ist beim Führen eines Kraftfahrzeugs immer mitzuführen. Wird ein Autofahrer von der Polizei kontrolliert und kann seinen Führerschein nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die Fahrerlaubnis besteht jedoch trotzdem. Kann der Fahrer seinen Führerschein innerhalb einer Frist vorlegen, wird lediglich eine Gebühr fällig.
Um in den Besitz einer Fahrerlaubnis und damit eines Führerscheins zu gelangen, muss eine Prüfung abgelegt werden. Sie besteht aus einem theoretischen Teil und einer praktischen Fahrprüfung. Der lange Weg zum eigenen Führerschein beginnt natürlich bei der Fahrschule. Hier werden die wichtigsten Verkehrsregeln vermittelt und u.a. das Verhalten am Unfallort erklärt. Selbstverständlich gehören zu einer Führerschein-Ausbildung auch die praktischen Fahrstunden. Dabei sind Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten Pflicht.
Wer seinen Führerschein frisch erworben hat, muss sich in der Praxis beweisen. Dazu hat der Gesetzgeber einen Probezeitraum festgelegt: Zwei Jahre lang darf der Fahranfänger keine groben Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begehen, ansonsten ist sein Führerschein in Gefahr. Dazu zählen alle Verkehrsdelikte, die zu Punkten im Flensburger Zentralregister, zu Fahrverbot oder direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dabei gibt es zwei Arten an Verstößen: Solche, die im Katalog A stehen, sind schwerwiegend (z.B. Unfallflucht, Drogen am Steuer), jene im Katalog B sind weniger schwerwiegende Verstöße (z.B. Kennzeichenmissbrauch).
In beiden Fällen drohen eine Nachprüfung und eine Verlängerung der Probezeit. Dessen Länge bemisst sich am Ausmaß des Vergehens. Wer seinen Führerschein in dieser verlängerten Probezeit noch einmal durch Verstöße aufs Spiel setzt, wird zu einer individuellen verkehrspsychologischen Beratung geladen. Diese ist freiwillig, führt aber zum Streichen von zwei Punkten im Flensburger Zentralregister. Die Beratung, die ein Diplom-Psychologe durchführt, ist nicht zu verwechseln mit der Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), welche z.B. dann angeordnet wird, wenn ein Fahrzeugführer mit über 1,6 Promille am Steuer angehalten wird.
Für die meisten Fahrerlaubnisklassen kann der Führerschein erst ab dem 18. Geburtstag ausgehändigt werden. Eine Besonderheit stellt jedoch der Führerschein mit 17 dar, offiziell „Begleitetes Fahren mit 17“. Er ermöglicht Fahranfängern noch vor dem 18. Geburtstag in Begleitung von Erwachsenen Autozufahren. Der Begleiter beim Führerschein mit 17 muss mindestens 30 Jahre alt sein und seinen Führerschein (Klasse B) bereits seit fünf Jahren oder länger besitzen. Außerdem darf er nicht mit mehr als drei Punkten belastet sein und auch als Beifahrer die 0,5-Promille Grenze überschreiten. Fährt der 17-jährige Führerschein-Anwärter ohne die benannte Begleitperson und wird dabei erwischt, droht der Widerruf der Fahrerlaubnis.
Der EU-Führerschein im Scheckkartenformat soll mit der Zeit die alten nationalen Führerscheine, die zumeist in Papierform vorliegen, ersetzen. Damit soll das Führerschein-System in der EU einheitlicher und die Gestalt der Führerscheine zeitgemäßer werden. Die EU-Führerscheine für Deutschland werden übrigens von der EU-Bundesdruckerei im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörden produziert. Der Führerschein besteht nach eigenen Angaben aus umweltverträglichem Kunststoff und kann beim Umtausch eines veralteten Führerscheins auch gegen eine Gebühr nach Hause geliefert werden. So kann sich der Führerschein-Inhaber einen Behördengang sparen.
