Kfz-Versicherung
Bei der Kfz-Versicherung und allgemein der Versicherung von motorisierten Fahrzeugen gibt es verschiedene Arten der Versicherung. Eine Möglichkeit der Kfz-Versicherung ist die Kaskoversicherung. Sie wird auch Fahrzeugversicherung genannt und ist eine Versicherung gegen Fahrzeugschäden am Wagen des Versicherten. Diese Art der Kfz-Versicherung wird als Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung angeboten. Sie ist keine Pflichtversicherung.Auch der Schutzbrief, eine weitere Form der Kfz-Versicherung, ist keine gesetzliche Pflicht. Der Inhaber eines Schutzbriefs erhält durch seinen Versicherer zumeist Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs, je nach Versicherung auch eine Erstattung von Übernachtungskosten oder den Kosten oder ähnlichen Kosten, die zum Beispiel durch den Nutzungsausfall entstanden sind.
Eine andere Art der Kfz-Versicherung ist die Insassenunfallversicherung. Sie ist in Erwägung zu ziehen, da der Halter oder Fahrer eines Kfz für durch die Fahrt erlittene Schäden von Mitfahrern nicht haftet, sofern er nicht unerlaubt handelt und seine Mitfahrer durch sein Handeln nicht gefährdet. Hier kommt die Kfz-Versicherung „Insassenunfallversicherung“ in Frage. Sie versichert mitfahrende Personen gegen Unfälle für den Fall der Invalidität oder des Todes.
Unter dem Begriff Kfz-Versicherung wird zumeist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (oder kurz Kfz-Haftpflichtversicherung) verstanden. Bei dieser Versicherung handelt es sich im Gegensatz zu den anderen Arten der Kfz-Versicherung um eine Pflichtversicherung. Das heißt der Halter eines Kraftfahrzeugs (oder auch eines Anhängers, der sich i.d.R. im Inland befindet) ist laut Gesetz verpflichtet, für sich als Halter, für den Eigentümer und für den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und diese aufrechtzuerhalten, sofern das Fahrzeug auf öffentlichen Plätzen oder Wegen gefahren wird.
Der Abschluss der Kfz-Versicherung (Haftpflicht) ist nachzuweisen bevor das Kfz zugelassen wird. Erlischt die Versicherung, muss der Versicherer dies der Zulassungsstelle melden. In diesem Fall werden die Zulassungspapiere eingezogen und das Kfz-Kennzeichen entstempelt. Mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu fahren, das keine Kfz-Versicherung (Haftpflicht) hat, ist strafbar. Fährt ein Fahrer vorsätzlich ohne Kfz-Haftpflichtversicherung, kann der das Kfz entzogen und die Fahrerlaubnis (sprich der Führerschein) eingezogen werden.
Übrigens: Wenn der Versicherte grob fahrlässig handelt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung laut Versicherungsvertrags-Gesetz nicht einspringen. Grob fahrlässiges Verhalten liegt zum Beispiel vor, wenn der Fahrer bei Rot Ampel eine Kreuzung überfährt, weil er das Lichtzeichen wegen nicht funktionierender Scheibenwischer nicht gesehen hat.
Die Verkehrsrechtschutzversicherung kann auch als eine Art Kfz-Versicherung bezeichnet werden. Sie versichert das Kostenrisiko eines Rechtsstreites aus dem Bereich des Verkehrsrecht.
