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Mietwagen

Ein Mietwagen (oder auch Leihwagen) ist ein Fahrzeug, also ein gewöhnliches Kfz, ein LKW oder ein Anhänger, der vom Eigentümer für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug hat der Mieter des Mietwagens ein Entgelt zu leisten, in der Regel einen Geldbetrag, der sich aus der Fahrzeugklasse des Mietwagens und dem Nutzungszeitraum ergibt.

Die Nutzung von Mietwagen erfolgt zumeist in einem geschäftlichen Kontext oder im Urlaub. Geschäftsleute, die Treffen in weiter Entfernung wahrnehmen, steigen nach der Landung an dem Geschäftspartner nächstgelegenen Flughafen auf einen Mietwagen um, um vom öffentlichen Personennahverkehr unabhängig zu sein. Daher haben große Anbieter von Mietwagen ihre Filialen und Mietwagen-Stellplätze häufig auch an Flughäfen. Auch Urlauber, die mit dem Flugzeug verreisen, sind häufig auf einen Mietwagen angewiesen. Eher unfreiwillig machen Autofahrer von einem Mietwagen Gebrauch, die in einen Unfall verwickelt waren und deren Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Viele Kfz-Versicherungen übernehmen die Kosten für einen Mietwagen, wenn der Wagen des Versicherungsnehmers auf Grund eines Unfalls oder einem anderen Defekt nicht mehr genutzt werden kann. Während der Reparatur der Unfallschäden kann der Fahrer dann auf einen Mietwagen zurückgreifen. Übrigens kann vom Unfallgeschädigten, der Anspruch auf einen Mietwagen hat, nicht erwartet werden, dass er zunächst umfassende Marktbeobachtungen und Preisvergleiche vornimmt. Der Preis des Mietwagen sollte laut Landgericht Fürth lediglich im Rahmen des Üblichen liegen. Aus diesem Grund spielt es also keine Rolle, wenn das gleiche Fahrzeug von einem anderen Mietwagen-Anbieter etwas günstiger angeboten wird. Nur wenn für den Versicherten ersichtlich ist, dass er beim Preis des Mietwagen vom Anbieter über den Tisch gezogen wird, muss er nach einem günstigeren Mietwagen-Anbieter Ausschau halten.

Ebenso kommt ein Mietwagen in Frage, wenn das eigene Fahrzeug in die Werkstatt muss, wegen einer anstehenden Inspektion oder einer notwendigen Reparatur zum Beispiel. Hier gibt es von Kfz-Werkstätten häufig spezielle Angebote für Mietwagen.

Rechtlich betrachtet unterliegt ein Mietfahrzeug besonderen Bestimmungen. So muss die Versicherung des Mietwagen dem Einsatzzweck des Fahrzeug entsprechen. Auch müssen Mietwagen häufiger als ein eigenes Auto einer technischen Überprüfung unterzogen werden. Der Zeitraum zwischen zwei Hauptuntersuchungen ist gewöhnlich nur halb so groß. Dementsprechend muss ein Mietwagen PKW anstatt nach zwei Jahren schon nach einem Jahr neu geprüft werden. Die Zulassung eines Mietwagen muss als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ erfolgen.

Der Vermieter eines Mietfahrzeugs muss genau Buch darüber führen, wer wann den Mietwagen benutzt. Wird ein Mietwagen nämlich bei einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, ist der Vermieter verpflichtet den Fahrer namhaft machen zu können.