Sicherheitsabstand
Mit dem enormen Anstieg der zugelassenen Fahrzeuge und der damit verbundenen Fahrzeugdichte auf Deutschlands Straßen wurde der Sicherheitsabstand zu einer der wichtigsten Regeln im Straßenverkehr. Trotzdem ist die Tatsache, dass der nötige Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen nicht eingehalten wird, eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle in Deutschland.Der Sicherheitsabstand ist zum Einen nötig, um die gesamte Verkehrssituation um sich herum überblicken zu können, und zum Anderen, um als Fahrer ausreichend Reaktionszeit zu haben, wenn das vorausfahrende Fahrzeug unerwartet gebremst wird oder überraschend die Spur oder die Richtung wechselt. In welchen Zusammenhang beim Autofahren der Sicherheitsabstand zum Vordermann und die Reaktionszeit stehen, lernt jeder Fahranfänger in seiner Theorieausbildung in der Fahrschule. Generell gilt für den Sicherheitsabstand, dass die räumliche Distanz zwischen dem eigenen und dem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass man auch dann anhalten kann, der andere Fahrer plötzlich bremst.
Die gängige Faustformel für den Sicherheitsabstand lautet: Abstand gleich halber Tacho. Für eine Geschwindigkeit von 80 km/h bedeutet dies, dass der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kfz mindestens 40 Meter betragen muss. Zu beachten, bei der Einschätzung des nötigen Sicherheitsabstand sind neben der Geschwindigkeit aber auch Faktoren wie Straßenverhältnisse (Belag, Kurven, Kuppeln usw.) und Wetterbedingungen (z.B. schlechte Sicht bei Starkregen, niederstehender Sonne oder durch Scheinwerfer des Gegenverkehrs) zu berücksichtigen.
Bisher war ausschließlich die Rede vom Sicherheitsabstand vor und hinter Fahrzeugen im fließenden Verkehr. Doch auch der Sicherheitsabstand zur Seite, also zu Verkehrsteilnehmern, die auf einer anderen Spur parallel zum eigenen Kfz fahren oder zu solchen, die in die Gegenrichtung fahren, ist im Verkehrsrecht geregelt: Bei dieser Art des Sicherheitsabstand ist entscheidend, um welche Sorte Verkehrsteilnehmer es sich handelt. Bei Fahrrädern, Motorrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen beträgt der Sicherheitsabstand zur Seite mindestens eineinhalb Meter, bei einem Linienbus oder Schulbus an einer Haltestelle muss der Sicherheitsabstand mindestens zwei Meter betragen. Selbstverständlich ist der seitliche Sicherheitsabstand ebenfalls von der Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer abgängig. Grund 1: Je höher diese, desto geringer erscheint dem Fahrer die Breite der Spur. Grund 2: Schön geringfügige Veränderungen am Lenkrad können wegen der höheren Geschwindigkeit eher zu einem Abweichen von der Spur und damit zu einem Unfall führen.
Übrigens: Juristisch geregelt ist auch, dass man auch als Skifahrer auf den Sicherheitsabstand zu seinen Sportfreunden achten hat. So muss ein/e Skifahrer/in auf einer vielbefahrenen Skipiste beim Überholen seine/ihre Fahrspur so wählen, dass er/sie mit ausreichendem Sicherheitsabstand am Überholten vorbeifährt. Grundsätzlich gilt beim Skifahren, dass der von hinten kommende Fahrer auf die vor ihm fahrenden Wintersportler achten muss. Ein Sicherheitsabstand ist zum Beispiel auch an Bahngleisen zu beachten.
