Strafzettel
Unter dem Scheibenwischer auf der Frontscheibe – hier sind Strafzettel wohl am liebsten zu Hause. Der Grund ist meistens Falschparken oder Parken ohne Parkschein. Wie man sich leicht denken kann, taucht der Begriff „Strafzettel“ im Verkehrsrecht wie auch in der Gesamtheit der deutschen Gesetzestexte nicht auf. Juristisch betrachtet handelt es sich bei einem Strafzettel um einen Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel folgt dem „Strafzettel“ eine schriftliche Verwarnung per Post, auf der auch die Zahlungsaufforderung des Verwarnungsgeld zu finden ist. Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht mit einem Strafzettel, sondern erst mit einer Verwarnung wird das Begehen einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Die Höhe des Verwarnungsgeld, die meist auch schon auf dem Strafzettel steht, kann entweder per Überweisung oder vor Ort auf der Behörde bezahlt werden.Innerhalb einer bestimmten Wochenfrist, kann der Strafzettel Betroffene die Zahlung des Verwarnungsgelds ablehnen oder den Betrag einfach nicht zahlen. In beiden Fällen entscheidet die Behörde über den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit. Gewöhnlich wird im Anschluss ein Bußgeldbescheid erlassen, das für den Strafzettel Betroffenen mit weiterem Aufwand und weiteren Kosten verbunden ist.
Es stellt sich die Frage, was passiert, von wem die Zahlung des Strafzettel verlangt werden kann, wenn gar nicht zu klären ist, wer das Fahrzeug überhaupt falsch geparkt hat. Die Regelung ist hier eindeutig: Der Halter des Fahrzeugs, an das der Strafzettel geklemmt wurde, muss zahlen. Hintergrund ist die sogenannte Halterhaftung. Sie besagt, dass bei Parkverstößen und Halteverstößen –sofern der „Täter“ (Fahrzeugführer) nicht ermittelt werden kann- der Kfz-Halter verpflichtet ist, die Kosten für den Strafzettel zu zahlen.
Wird der Strafzettel fristgerecht und in voller Höhe vom Täter bzw. vom Fahrzeughalter bezahlt, ist die Verwarnung juristisch gesehen wirksam und das Verfahren rund um den Strafzettel damit abgeschlossen. Die Möglichkeit den Strafzettel (besser: die Verwarnung) im Nachhinein unter den rechtlichen und tatsächlichen Aspekten durch die Verwaltungsbehörde oder ein Gericht überprüfen zu lassen, besteht dann nicht mehr.
Wer darf einen Strafzettel ausstellen? Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können von der zuständigen Polizeibehörde geahndet werden. Handelt es sich um ein Vergehen im ruhenden Verkehr, können auch die Gemeindebörden einen Strafzettel ausstellen.
Was passiert wenn ich im Ausland einen Strafzettel bekomme? In Sachen „Knöllchen“ unterscheiden sich die verschiedenen Reiseländer erheblich. Einige nehmen es mit ihrem Strafzettel sogar sehr genau und nehmen keinerlei Rücksicht darauf, dass man als ortsunkundiger Gast schon genug Probleme beim Finden des Weg hat und sich im Urlaub nicht unbedingt mit den detaillierten Verkehrsregeln und den Gründen für einen Strafzettel befassen möchte. Schon viele Urlauber haben sich über einen Strafzettel geärgert, weil sie z.B. nicht wussten, dass man in Österreich nachts maximal 110 km/ fahren darf oder in der Türkei beim Überholen hupen muss, wenn man keinen Strafzettel riskieren will. Besonders die südeuropäischen Urlaubsländer sind beim Strafzettel Verteilen keineswegs zimperlich. In Italien beispielsweise kann auf dem Strafzettel fürs Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung mal schnell ein Betrag über 150 Euro stehen. Wer in Griechenland seinen Strafzettel nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss das Doppelte zahlen.
Schnell kommt man auf den Gedanken den Strafzettel aus dem Urlaub Strafzettel sein zu lassen und zu hoffen, dass man nicht bis in die Heimat verfolgt wird. Diese Hoffnung vieler „Strafzettel-Urlauber“ ist nicht ganz unbegründet: Strafzettel (besser gesagt Bußgeldbescheide) aus dem Ausland werden in Deutschland vorerst nämlich noch nicht vollstreckt. Lediglich mit Österreich besteht ein entsprechendes Abkommen. In der Alpenrepublik ist also eine besondere Vorsicht vor dem Strafzettel geboten.
