Unfall
Ein Unfall ist eine Körperverletzung, die eine Person unfreiwillig durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis erleidet. Das ist nüchtern ausgedrückt unter einem Unfall zu verstehen. Ein Unfall ereignet sich in der Regel innerhalb weniger Sekunden, ist also zunächst einmal ein zeitlich begrenztes Ereignis, das für eine Körperschädigung oder sogar den Tod eines Menschen ursächlich ist. Was einem Unfall folgt, erstreckt über einen deutlich längeren Zeitraum und kann durchaus wesentlich unangenehmer sein als der Unfall selbst. Neben aus dem Unfall resultierenden Verletzungen, die auszukurieren oder womöglich unheilbar sind, hat man sich mit Reparaturen, dem Unfallgegner, der Polizei, Behörden und Versicherungen herumzuschlagen. Einem Unfall folgt nicht selten ein scheinbar endloser Papierkrieg.Der Hintergrund: Grundsätzlich kann jeder, der - in welcher Form auch immer - an einem Unfall beteiligt ist, verlangen, dass der Zustand soweit als möglich wiederhergestellt wird, in dem sich die vom Unfall betroffenen Objekte zu dem Zeitpunkt vor dem Unfall befunden haben. Anders ausgedrückt: Schäden, die Folge des Unfall sind, sind zu ersetzen. Jedoch darf der durch den Unfall Geschädigte durch die möglichen Ersatzleistungen nach dem Unfall nicht besser gestellt sein als vor dem Unfall. Der Unfallgeschädigte hat immer auch eine Pflicht der Schadensminderung. Er darf aus dem Unfall also kein Kapital schlagen, indem er sich auf Kosten des Verursachers des Unfall bereichert oder unnötige Ausgaben verursacht. Der durch den Unfall Geschädigte hat sich muss sich Der Geschädigte hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass der Zustand wiederhergestellt wird, den die betroffenen Objekte vor dem Unfall aufgewiesen haben. Das heißt, alle auf dem Unfall beruhenden Schäden sind zu ersetzen. Durch eine eventuelle Ersatzleistung darf der Geschädigte nicht besser stehen, als er ohne den Unfall stünde. Der Geschädigte hat in jedem Fall eine Schadensminderungspflicht. Er darf sich nicht auf Kosten des Unfallverursachers bereichern und auch keine unnützen Ausgaben verursachen. Der Geschädigte hat sich also wirtschaftlich vernünftig zu verhalten.
Ein Unfall kann in nahezu allen Bereichen des Lebens passieren. Besonders häufig treten Arbeitsunfälle und Haushaltsunfälle auf. Ein Arbeitsunfall liegt immer dann vor, wenn ein Versicherter bei einer Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis oder Ausbildungsverhältnis einen Unfall erleidet. Ein Arbeitsunfall kann sich innerbetrieblich ereignen, also zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit in der Produktion oder der Verwaltung an dem Unfall beteiligt ist, oder außerbetrieblich. Ein außerbetrieblicher Unfall liegt beispielsweise vor, wenn sich der Unfall auf einem Dienstweg, auf Montagetätigkeiten oder dem Weg von oder zu der Arbeit ereignet (Wegeunfall).
Von einem Verkehrsunfall ist die Rede, wenn sich der Unfall auf Straßen, Wegen oder Plätzen abspielt und Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger, Autofahrer usw.) von dem Unfall betroffen sind. Ereignet sich der Unfall in den eigenen vier Wänden, zum Beispiel beim Aufhängen einer Lampe, handelt es sich um einen Haushaltsunfall. Verletzt man sich beim Sporttreiben, sei es im Verein, im Fitnessstudio, beim Joggen im Wald oder im Schulsport, liegt zumeist ein Sportunfall vor. Weitere Arten eines Unfalls sind zum Beispiel diese: Wildunfall, Gefahrgutunfall, Schulwegunfall, Bergunfall, Jagdunfall.
Weltweit ereignen sich jährlich über eine Millionen tödliche Unfälle.
