Verfügt der Unterhaltspflichtige über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen von monatlich 70.000 DM, so kann ein monatlicher Ehegattenunterhalt von 15.000 DM angemessen sein. Für den Nachweis eines entsprechendem Konsumverhaltens des unterhaltsberechtigten Ehegatten genügt eine exemplarische Schilderung seiner Ausgaben in den einzelnen Lebensbereichen.
Urteil des OLG Hamm vom 13.02.1998
5 UF 187/97
FamRZ 1999, 723
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