Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht bildet sich aus der Gesamtheit der Gesetze, die die Ahndung von Verstößen im öffentlichen Straßenverkehr regeln. Das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstraftatenrecht sind die Hauptbestandteile des Verkehrsstrafrecht. Ursachen, warum der Gesetzgeber mit Hilfe des Verkehrsstrafrechts in den Straßenverkehr eingreift, gibt es verschiedene. An oberster Stelle bei der Bedeutung des Verkehrsstrafrecht steht die allgemeine Verkehrssicherheit. Jedes Jahr gibt es in Deutschland über zwei Millionen Verkehrsunfälle. Mit dem Verkehrsstrafrecht soll eine abschreckende Wirkung auf die einzelnen Verkehrsteilnehmer wie auch auf die Allgemeinheit erzielt werden.Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind Sanktionen durch das Verkehrsstrafrecht jedoch nicht das einzige Mittel, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auch technische und straßenbauliche Maßnahmen können das Unfallrisiko verringern. Laut Gesetzgeber kommt der Ahndung von rechtswidrigem Verhalten durch die Anwendung des Verkehrsstrafrecht allerdings eine besondere Rolle zu. So hat sich das Verkehrsstrafrecht parallel zu der enormen Zunahme des Straßenverkehrs stetig weiterentwickelt. Von einer „ständigen Verbesserung des Sanktionensystems auf dem Gebiet des Straßenverkehrs“ spricht das Justizministerium und meint damit einen stetigen Ausbau des Verkehrsstrafrecht. Kritiker sprechen dagegen von einer Bürokratisierung und Überregulierung des alltäglichen Straßenverkehrs durch das Verkehrsstrafrecht und andere Gesetze.
Wie bereits angesprochen unterscheidet das Verkehrsstrafrecht zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der zuletzt genannte Teil des Verkehrsstrafrecht, die Verkehrsordnungswidrigkeiten, wurde erst 1968 im Zuge der Herabstufung leichterer Straftaten im Verkehrsstrafrecht zu Ordnungswidrigkeiten zu einem Bestandteil des Verkehrsstrafrecht. Intention dieser Veränderung im Verkehrsstrafrecht war es, kleinere Vergehen im Straßenverkehr zu entkriminalisieren. Bei Ordnungswidrigkeiten droht dem Täter entsprechend dem Verkehrsstrafrecht „nur“ eine Geldbuße. Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Überholen trotz Überholverbot oder das Überfahren einer roten Ampel. Als wichtigste Rechtsfolgen hier sieht das Verkehrsstrafrecht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Verwarnung, eine Geldbuße und/oder ein Fahrverbot vor. Die Verwarnung stellt die unterste Ebene der Sanktionen im Verkehrsstrafrecht dar. Sie wird bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Die Erteilung einer Verwarnung kann dem Verkehrsstrafrecht entsprechen entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Berechtigt eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld auszusprechen sind die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde sowie dazu ermächtigte Polizeibeamten. Das Verkehrsstrafrecht legt fest, dass eine Verwarnung wirksam wird, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit der Verwarnung sowie dem möglicherweise verhängten Verwarnungsgeld einverstanden ist. Er kann das Verwarnungsgeld entweder sofort vor Ort oder binnen einer Frist (in der Regel eine Woche) zahlen. Erklärt sich der Verkehrsstrafrecht-Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, wodurch weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) entstehen. Eine Geldbuße sieht das verkehrsstrafrecht bei mittelschweren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor. Die Verwaltungsbehörde erlässt den Bußgeldbescheid. Die Höhe des Bußgeld hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine vorsätzliche Begehung oder fahrlässiges Handeln gehandelt hat. Neben einer Geldbuße sieht das Verkehrsstrafrecht ein Fahrverbot zwischen i.d.R. einem und drei Monaten vor, wenn ein Kraftfahrzeugführer seine Pflichten grob oder beharrlich verletzt. Die im Verkehrsstrafrecht festgelegte Eintragung von Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister stellt an sich zwar keine Sanktion dar, ist dem Verkehrsstrafrecht zufolge dennoch eine Rechtsfolge der Verkehrsordnungswidrigkeit.
Der zweite große Teil des Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit Verkehrstraftaten. Entsprechend dem Verkehrsstrafrecht handelt es sich um eine Verkehrsstraftat, wenn gefährliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und solche, die eine Körperverletzung oder Tötung eines anderen zur Folge haben, vorliegen. Typische Versstraftaten im Verkehrsstrafrecht sind: Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), unterlassene Hilfeleistung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung.
