Verkehrsunfall
Ereignet sich ein Unfall, also eine Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzliches Ereignis unfreiwillig erleidet, auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen und im Zusammenhang mit dem dortigen Straßenverkehr, handelt es sich im einen Verkehrsunfall. Die Ursache eines Verkehrsunfall kann in einer Fremdeinwirkung (z.B. Steinewerfer oder Sichtbehinderung durch tiefstehende Sonne), in technischem oder in menschlichem Versagen liegen. Zur endgültigen Klärung der Gründe für einen Verkehrsunfall können bei schwerwiegenden Unfallfolgen Gutachten zur Unfallrekonstruktion erstellt werden, welche von Gerichten teilweise verlangt werden. Die häufigsten Ursachen für einen Verkehrsunfall sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, Alkohol am Steuer und Verstöße beim Abstandhalten.Nach einem Verkehrsunfall müssen sich alle an dem Unfall Beteiligten, deren Verhalten möglicherweise zu dem Verkehrsunfall beigetragen hat, am Unfallort bleiben und sich über die Folgen des Verkehrsunfall vergewissern. Tut einer der Beteiligten dies nicht, begeht er durch sein unerlaubtes Entfernen vom Ort des Verkehrsunfall Fahrerflucht. Außerdem müssen alle am Verkehrsunfall Beteiligten (vor allem die Fahrzeugführer) soweit ihnen möglich den Verkehr sichern, andere Verkehrsteilnehmer vor der Verkehrsunfall-Stelle warnen, Verletzten helfen (tun sie dies nicht, machen sie sich womöglich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar) und Angaben über ihre Person und die Beteiligung am Verkehrsunfall machen. Jeder Verkehrsunfall-Betroffene muss gegenüber anderen Beteiligten auf Nachfrage Namen und Anschrift bekanntgeben und Fahrzeugschein sowie Führerschein vorzeigen. Ereignet sich ein Verkehrsunfall ohne die Anwesenheit aller Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugbesitzer, muss der Unfallverursacher seine Wartepflicht erfüllen. Das heißt, der Unfallbeteiligte (zum Beispiel Verursacher eines Auffahrunfalls auf ein geparktes Auto) muss eine „den Umständen angemessene Zeit“ auf den Geschädigten warten. Ist diese in der Praxis schwer einzuschätzende Wartezeit nach dem Verkehrsunfall abgelaufen, ist der anwesende Beteiligte weiterhin verpflichtet, die Angaben nachträglich zu ermöglichen. Dazu kann er einem anderen am Verkehrsunfall Beteiligten oder einer Polizeiwache in der Nähe mitteilen, dass er am Verkehrsunfall beteiligt war (nicht unbedingt schuldig!). Außerdem sollte er neben seinem Namen und seiner Anschrift, seinen Aufenthaltsort, das Kennzeichen seines in den Verkehrsunfall involvierten Wagens und dessen Standort nennen.
Es ist verboten, nach dem Verkehrsunfall Spuren des Geschehens zu beseitigen, bevor die nötigen Feststellungen getroffen sind.
Für Verursacher eines Verkehrsunfall beziehungsweise Unfallbeteiligte, die eine oder mehrere der oben genannten Pflichten verletzen, sieht das Verkehrsstrafrecht verschiedene Ahndungen vor. Bei den rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfall ist zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu unterscheiden. Dass der Geschädigte bzw. dessen Versicherung verlangen kann, dass die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden ersetz werden, liegt auf der Hand. Zu unterscheiden ist zwischen Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden.
Die Tatsache, dass sich ein Verkehrsunfall im Ausland ereignet, schützt im Übrigen nicht vor den juristischen Konsequenzen. Auch wenn die fremde Sprache und hochkochende Emotionen die Abwicklung der Unfallfolgen erschweren, dürfen sich die am Verkehrsunfall Beteiligten in der Regel nicht unerkannt aus dem Staub machen.
